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Abrechnung und Finanzen

Digitale Buchhaltung: Nutzen in der Therapiepraxis zeigen

Digitale Buchhaltung an einer Praxisfrage zeigen: Lieferantenrechnung, E-Rechnungseingang und Aufbewahrung. easymed übergibt eigene Praxisrechnungen an Lexware Office.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Praxisinhaber und Kanzlei besprechen eine Lieferantenrechnung neben Ordner und Laptop.

Wie kann man Praxisinhaber von digitaler Buchhaltung überzeugen? Zeigen Sie den Nutzen an einer wiederkehrenden Aufgabe: etwa die letzte Lieferantenrechnung für Übungsmaterial finden, die Materialposition prüfen und die nächste Bestellung vorbereiten. Gehen Sie mit dem Praxisinhaber genau diesen Vorgang durch. So wird sichtbar, was sich für den Praxisalltag ändert, und die Praxis kann beurteilen, ob der digitale Weg zu ihrer Arbeit passt.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; nach dem Bundesfinanzministerium genügt dafür ein E-Mail-Postfach. Der Rechnungsempfänger muss die Daten nicht weiter elektronisch verarbeiten, als es die Aufbewahrung ohnehin erfordert. Nutzen Sie diese Unterscheidung im Gespräch: Der Empfang ist der Ausgangspunkt, der praktische Mehrwert entsteht erst dort, wo eine konkrete Aufgabe leichter weitergeht. Die BMF-FAQ zur E-Rechnung erläutert die Regeln und Übergangsfristen.

Bei abgeschlossenen Praxisrechnungen übernimmt die aktivierte Lexware-Office-Anbindung den Belegtransfer an Lexware Office. Eingehende Lieferantenrechnungen laufen über den eigenen Rechnungseingang der Praxis.

Mit einer wiederkehrenden Praxisfrage beginnen

Fragen Sie, welche Einkaufs- oder Belegfrage im Alltag regelmäßig wiederkommt. Eine Materialrechnung eignet sich, wenn die Praxis bei einer Nachbestellung auf frühere Positionen zurückgreift. Die eigene Frage gibt der Vorführung einen klaren Zweck und zeigt, wofür der Beleg gebraucht wird.

Beispiel: Für eine Nachbestellung will die Praxis wissen, welche Materialposition zuletzt gekauft wurde. Der Lieferant ist bekannt; gesucht wird die Rechnung, die zu genau diesem Einkauf gehört. Das Ziel der Erprobung lautet damit: Lieferantenrechnung öffnen, Position wiedererkennen und die nächste Bestellung fundiert vorbereiten.

Eine Einkaufsfrage gibt der Erprobung eine klare Richtung
Eine Einkaufsfrage gibt der Erprobung eine klare RichtungEine wiederkehrende PraxisfrageMaterialeinkaufLieferantenrechnung öffnenMaterialposition wiedererkennenNächste Bestellung vorbereiten
Die Vorführung bleibt bei einem wiederkehrenden Materialkauf und seiner zugehörigen Lieferantenrechnung.

Legen Sie vor dem Zeigen fest, woran der Inhaber den Nutzen erkennt. Er kann die gesuchte Rechnung öffnen, die passende Materialposition wiedererkennen und die nächste Bestellung vorbereiten. Lassen Sie ihn den Schritt selbst ausführen. Notieren Sie, welcher Belegbezug tatsächlich geholfen hat; eine Zeitersparnis wird erst durch einen passenden Vergleich sichtbar.

E-Rechnung und PDF im Beispiel auseinanderhalten

Seit 2025 ist ein einfaches PDF keine E-Rechnung im strukturierten Sinn des § 14 UStG, sondern eine sonstige Rechnung. Während der gesetzlichen Übergangsregeln kann eine solche Rechnung je nach Fall weiterhin zulässig sein. Ordnen Sie deshalb die Datei ein, die die Praxis wirklich erhält, statt jedes PDF als fehlerhaft zu behandeln. Die BMF-FAQ nennt ein einfaches PDF als sonstige Rechnung; § 14 UStG definiert die E-Rechnung über ein strukturiertes elektronisches Format, das elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Lassen Sie sich für eine strukturierte E-Rechnung die lesbare Ansicht und den zugrunde liegenden strukturierten Teil zeigen. So kann die Praxis den Lieferanten, das Rechnungsdatum und die bestellte Position prüfen und zugleich erkennen, welche Datei im vorgesehenen Ablageweg verbleibt. Die BMF-FAQ beschreibt die Möglichkeit, eine E-Rechnung für das menschliche Auge lesbar darzustellen.

Lesbare Ansicht und strukturierte Originaldatei erfüllen verschiedene Aufgaben
Lesbare Ansicht und strukturierte Originaldatei erfüllen verschiedene AufgabenStrukturierte E-RechnungLesbare AnsichtLieferant · DatumStrukturierter Teilim Original erhaltenRechnung: acht Jahre aufbewahren
Die lesbare Anzeige unterstützt die Prüfung; der strukturierte Teil bleibt im Originalbestand erhalten.

Das Bundesfinanzministerium verlangt bei einer E-Rechnung, mindestens den strukturierten Teil unversehrt in seiner ursprünglichen Form aufzubewahren. Nach § 14b UStG sind Rechnungen acht Jahre aufzubewahren. Für die Vorführung ist daher eine einfache Prüfung hilfreich: Kann das Team die Rechnung lesen und bleibt die strukturierte Originaldatei im festgelegten Bestand erhalten? Die FAQ des BMF zur Aufbewahrung erläutert diesen Punkt.

Eine E-Rechnung muss außerdem einem nachvollziehbaren Geschäftsvorgang zugeordnet werden können. § 14 Absatz 3 UStG verlangt, dass Herkunft, Unversehrtheit und Lesbarkeit gewährleistet sind, und lässt dafür innerbetriebliche Kontrollverfahren zu, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung herstellen. Für das Materialbeispiel kann die Praxis etwa zeigen, wie sie die Rechnung der Bestellung und der gelieferten Ware zuordnet. Der konkrete Abgleich ist eine praktische Gestaltung für diesen Belegweg, kein einheitlicher Softwareablauf.

Den gesamten Belegweg gemeinsam durchspielen

Die GoBD des Bundesfinanzministeriums beschreiben den Weg elektronischer Dokumente von der Entstehung über Indexierung, Verarbeitung und Speicherung bis zum Wiederfinden und zur Reproduktion. Das gibt der Erprobung eine nützliche Strecke: Nicht nur eine Suchmaske öffnen, sondern am ausgewählten Beleg nachvollziehen, wie er in den späteren Arbeitsgang gelangt.

Gehen Sie mit dem Übungsbeleg die für diese Praxis passenden Stationen durch: Wer erhält die Lieferantenrechnung? Wer gleicht sie mit der Bestellung oder gelieferten Ware ab? Wo wird die Zahlung freigegeben? In welchem Bestand bleibt die Originaldatei? Wie findet eine Kollegin denselben Beleg später über Lieferant, Datum oder Materialposition wieder? Und welche Unterlagen übernimmt die Steuerkanzlei für ihren nächsten Schritt?

Die Aufgaben können in einer kleinen Praxis bei derselben Person liegen; entscheidend ist, dass der Ablauf für das Team verständlich bleibt. Fragen Sie auch, ob die Kanzlei die Rechnung an derselben Stelle übernimmt oder einen bestimmten Übergabeweg verwendet. So wird klar, welche Arbeit die Software tatsächlich abdeckt und wo die Praxis oder die Kanzlei weiterarbeitet.

Eigene Praxisrechnungen passend anschließen

Für easymed ist der konkrete Produktnutzen ein anderer Teil der Buchhaltung: Mit aktivierter Lexware-Office-Anbindung wird eine abgeschlossene Ausgangsrechnung beim Abschluss als Beleg an Lexware Office übertragen. Lexware vergibt die Rechnungsnummer, easymed übernimmt sie vor PDF, Druck und Versand. Vollständig bezahlte Rechnungen werden täglich als Status an easymed zurückgemeldet. Ihr Team überträgt den Beleg dadurch nicht erneut und führt den bezahlten Status nicht zusätzlich von Hand.

Der Ausgangsrechnungsweg führt von easymed zu Lexware und zurück
Die Ausgangsrechnung wird in easymed und Lexware Office abgeschlossen; der Zahlungsstatus geht täglich zurückeasymed · Rechnung abschließenabgeschlossene AusgangsrechnungLexware Office · Beleg und NummerRechnungsnummer wird vergebeneasymed · Nummer übernommenvor PDF, Druck und VersandLexware Office · Zahlung vollständigStatus täglich zurück an easymed
Lexware vergibt die Nummer vor PDF, Druck und Versand; vollständig bezahlte Rechnungen werden täglich zurückgemeldet.

Bei der Übergabe werden Rechnungsdatum, Betrag, Name und Anschrift, eine Sammelposition und die Steuerart verwendet. Einzelleistungen, Diagnosen, ICD-Codes und die Behandlungsdokumentation bleiben in der Praxis. Das ist für ein therapeutisches Team ein konkreter Punkt, den es an einer eigenen Rechnung nachvollziehen kann.

Halten Sie beide Belegwege im Gespräch auseinander: Die Lieferantenrechnung zeigt den Eingang von Einkaufsbelegen. Die Lexware-Anbindung von easymed zeigt den Ausgangsrechnungsweg der Praxis. Fragen Sie die Kanzlei, welche Daten sie für die jeweilige Aufgabe benötigt. So lässt sich die passende Übergabe an einer Rechnung erläutern, ohne weitere Softwarefunktionen zu unterstellen.

Den ersten Versuch mit dem nächsten Einkauf abschließen

Vereinbaren Sie als nächsten Schritt die Wiederholung bei der nächsten passenden Materialbestellung. Der Inhaber kann erneut prüfen, ob er die Rechnung über den bekannten Lieferantenbezug findet und die richtige Position wiedererkennt. Eine kurze Rückmeldung zur tatsächlich verwendeten Datei reicht, um den gezeigten Ablauf weiter einzuordnen.

Wenn eine Frage offenbleibt, knüpfen Sie an genau diese Stelle an: etwa an die Ablage des strukturierten Originalteils oder an die Übergabe an die Kanzlei. Die nächste Erläuterung bleibt dadurch klein und praxisbezogen. In einer kleinen Praxis kann dieselbe Person mehrere Schritte übernehmen; die Zuständigkeit muss dennoch für alle erkennbar sein.

Dokumentieren Sie, was der Praxisinhaber konkret wiedergefunden hat und welcher nächste Schritt für sein Team nützlich ist. Eine Aussage zu Zeit- oder Kostenersparnis sollte auf einem entsprechenden Vergleich beruhen. Eine einzelne Vorführung zeigt zunächst, ob die Aufgabe verständlich gelöst werden kann und zum Arbeitsweg der Praxis passt.

Digitale Buchhaltung wird für Praxisinhaber nachvollziehbar, wenn ein wiederkehrender Beleg vom Eingang bis zur nächsten Handlung verfolgt wird. Eine Lieferantenrechnung macht den Einkaufspfad sichtbar; eine abgeschlossene easymed-Rechnung zeigt den Anschluss an Lexware Office. Die klare Zuordnung hilft dem Team, den eigenen Nutzen zu erkennen und den passenden nächsten Schritt festzulegen.

Häufige Fragen

Wie überzeugen Sie Praxisinhaber von digitaler Buchhaltung?

Beginnen Sie mit einer wiederkehrenden Frage, zum Beispiel einer Lieferantenrechnung für Übungsmaterial. Zeigen Sie den Beleg vom Eingang bis zum späteren Wiederfinden und lassen Sie den Praxisinhaber den entscheidenden Schritt selbst ausprobieren.

Ist ein einfaches PDF eine E-Rechnung?

Ein einfaches PDF ist seit 2025 keine strukturierte E-Rechnung im Sinn des Umsatzsteuergesetzes, sondern eine sonstige Rechnung. Während der gesetzlichen Übergangsregeln kann ein PDF je nach Fall weiterhin zulässig sein.

Wie lange muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?

Rechnungen sind nach § 14b UStG acht Jahre aufzubewahren. Bei einer E-Rechnung bleibt mindestens der strukturierte Teil unversehrt in seiner ursprünglichen Form erhalten.

Welche Aufgabe übernimmt easymed mit der Lexware-Office-Anbindung?

easymed übergibt eigene abgeschlossene Praxisrechnungen als Belege an Lexware Office, übernimmt die dort vergebene Nummer vor PDF und Versand und gleicht vollständig bezahlte Rechnungen täglich ab. Die Lexware-Office-Anbindung von easymed zeigt den Rechnungsweg.

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