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Software und Digitalisierung

E-Rezept und elektronische Heilmittelverordnung: Was bedeutet das für Therapiepraxen?

E-Rezept Physiotherapie: aktueller gematik-Stand, Unterschied zur Muster-13-Aufnahme und praktischer Ablauf für Therapiepraxen.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Patient hält ein Smartphone, während der Empfang eine Papierunterlage auf dem Praxistresen betrachtet

Eine Patientin fragt am Telefon: „Kann ich mein E-Rezept für Physiotherapie bei Ihnen einlösen?“ Sie kennt den digitalen Rezeptweg aus der Apotheke und erwartet einen ähnlichen Ablauf für die Behandlung. Für den Empfang zählt zuerst die Unterscheidung: Geht es um ein Arzneimittel, eine Heilmittelverordnung oder um das Foto eines Papierrezepts?

Die kurze Antwort: Das E-Rezept aus der Apotheke betrifft Arzneimittel; Heilmittelverordnungen führt die gematik im Oktober 2026 als Anwendung in Vorbereitung. Ein Rezeptfoto schafft keinen elektronischen TI-Verordnungsvorgang. Für den heutigen Muster-13-Eingang kann easymed Verordnungsverwaltung mit Positionen, Menge, Frequenz und Ablaufwarnung bereitstellen. Der optionale Rezept-Scanner liest Angaben aus einem Foto zur Übernahme aus. Das Team prüft die erkannten Felder weiter. So lässt sich die aktuelle Papieraufnahme vorbereiten, ohne sie mit einem künftigen E-Rezept gleichzusetzen.

E-Rezept, Heilmittelverordnung und Rezeptscan unterscheiden

Das Arzneimittel-E-Rezept beschreibt den digitalen Weg von der Verordnung in der Praxissoftware über die Telematikinfrastruktur bis zur Einlösung in der Apotheke. Die elektronische Heilmittelverordnung ist ein digitaler Verordnungsvorgang für etwa Physiotherapie. Ein Rezeptscan oder Foto von Muster 13 bleibt dagegen die Abbildung einer vorhandenen Papierunterlage; er kann die Aufnahme unterstützen, ist aber selbst kein digital ausgestelltes Rezept.

Drei unterschiedliche Rezeptvorgänge
Das Arzneimittel-E-Rezept betrifft Medikamente und die Apotheke. Die elektronische Heilmittelverordnung ist ein künftiger digitaler Vorgang. Ein Rezeptscan bildet eine Papierunterlage ab.Arzneimittel-E-RezeptMedikamente · TI bis ApothekeElektronische Heilmittel-verordnungDerzeit in VorbereitungRezeptscanAbbild eines Papierrezepts
Das Arzneimittel-E-Rezept, die geplante elektronische Heilmittelverordnung und das Foto eines Papierrezepts sind verschiedene Eingänge.

Die Begriffe werden im Alltag leicht vermischt, weil Patientinnen und Patienten „E-Rezept“ oft als Sammelbegriff für digitale Unterlagen verwenden. Fragen Sie deshalb nach dem Anlass und der vorliegenden Unterlage. Im Beispiel hat eine Patientin ein Arzneimittel-E-Rezept und zusätzlich ein Papierrezept für Physiotherapie. Der Empfang muss nicht erst technische Fachbegriffe abfragen: „Geht es um ein Medikament oder um eine Behandlung bei uns? Welche Verordnung liegt Ihnen dafür vor?“

Das Fachportal der gematik erklärt den heutigen Arzneimittelweg und unterscheidet bereits umgesetzte Rezeptarten von Heilmittelverordnungen in Vorbereitung. Für den Empfang ist die einfache Zuordnung hilfreicher als die Annahme, ein Rezeptcode auf der Gesundheitskarte decke automatisch jede Behandlung ab.

Der Einführungsstand im Oktober 2026

Das Fachportal der gematik führt Heilmittelverordnungen als „In Vorbereitung“. Im detaillierten OneRoadmap-Download Q3 2026 mit Datenstand 24.09.2026 erscheint eRp 29.1 für Heilmittel in der Konzeptionsphase. Der Online-Überblick nennt an anderer Stelle noch eRp 27.4 im ersten Halbjahr 2028; die unterschiedlichen Versionsangaben erlauben keine feste Aussage zum Start in jeder Praxis. Prüfen Sie die Softwareverfügbarkeit in Ihrer Praxis.

Planungsstand und Praxisverfügbarkeit trennen
Gematik führt Heilmittelverordnungen als in Vorbereitung. Die OneRoadmap Q3 2026 ordnet eRp 29.1 der Konzeptionsphase zu. Die Verfügbarkeit in der eigenen Praxis ist beim Softwareanbieter zu erfragen.123FachportalIn VorbereitungOneRoadmap · Q3 2026eRp 29.1 · KonzeptionsphaseFür Ihr TeamSoftwareverfügbarkeit prüfen
Gematik-Status und Roadmap zeigen den Entwicklungsstand; der Softwareeinsatz in der einzelnen Praxis ist gesondert zu klären.

Am 17. Juli 2026 veröffentlichte die gematik eine Vorabfassung des Fachkonzepts zur elektronischen Heilmittelverschreibung. Die Konzeptversion 1.0.0_CC beschreibt Ausstellung und Einlösung sowie angrenzende Fälle wie Korrekturen, die Dokumentation erbrachter Leistungen und Therapieberichte. Das hilft, kommende Fragen im Team schon konkret zu benennen. Es ist ein Konzept für den künftigen Ablauf, kein Nachweis, dass die Funktionen bereits in einer Praxissoftware verfügbar sind.

Für eine Beschaffung ist deshalb die konkrete Version des Angebots wichtiger als ein allgemeiner Zeitplan. Fragen Sie, welcher Teil bereits nutzbar ist, welcher noch geplant wird und wann der Hersteller eine Funktion für Ihre Softwareversion freigibt. Die Roadmap der gematik wird regelmäßig fortgeschrieben; sie beschreibt Planung und Produktphasen, aber nicht automatisch den Starttermin einer einzelnen Praxis.

Die Patientenfrage am Telefon einfach beantworten

Beginnen Sie mit dem Anliegen und nennen Sie direkt den heutigen nächsten Schritt. Eine passende Antwort lautet: „Das E-Rezept aus der Apotheke betrifft Medikamente. Für Physiotherapie schauen wir auf Ihre Heilmittelverordnung. Welche Unterlage liegt Ihnen vor? Ich erkläre Ihnen, wie Sie sie für die Terminvorbereitung an unsere Praxis übermitteln.“

Wenn die Patientin sagt, „alles sei auf der Karte“, fragen Sie, ob sie ein Arzneimittelrezept oder eine Verordnung für die Behandlung meint. So lässt sich die passende Unterlage benennen, bevor ein Termin falsch vorbereitet wird. Verwenden Sie dabei den Kontaktweg, den Ihre Praxis für Verordnungen tatsächlich eingerichtet hat; ein Foto, eine Nachricht und ein digitaler Verordnungsvorgang sind unterschiedliche Eingänge.

Vom Verordnungseingang zum vorbereiteten Termin gehen

Für den Eingang hilft eine feste Folge aus vier Schritten: Verordnungseingang erfassen, Patient zuordnen, Angaben prüfen und Termin vorbereiten. Der Empfang ordnet das Dokument dem richtigen Kontakt zu und markiert, was fehlt. Eine Rückfrage geht an die zuständige Person; danach sieht die Terminorganisation, welchen nächsten Schritt sie übernehmen kann.

Vom Dokument zur Terminvorbereitung
Vier Schritte in Reihenfolge: Verordnungseingang erfassen, Patient zuordnen, Angaben prüfen und Termin vorbereiten.1Verordnungs-eingang erfassen2Patientzuordnen3Angabenprüfen4Terminvorbereiten
Vier aufeinanderfolgende Schritte ordnen die Papierverordnung dem nächsten Praxisablauf zu.

Im Beispiel ist auf dem Foto eines Muster-13-Rezepts die letzte Zeile abgeschnitten. Der Empfang benennt genau die fehlende Stelle und bittet über den vereinbarten Weg um eine vollständige Aufnahme. Die Rückfrage bleibt beim betreffenden Kontakt. Die Therapeutin muss vor dem Ersttermin nicht zwischen einem persönlichen Postfach und einer unvollständigen Aktenkopie suchen.

In easymed gehört die Muster-13-Verwaltung zur Praxissoftware und führt Positionen, Menge, Frequenz sowie eine Ablaufwarnung. Der separat buchbare Rezept-Scanner kann ein Muster-13-Foto auslesen und erkannte Angaben zur Verordnung übernehmen. Das spart beim Übertragen wiederkehrender Rezeptfelder Arbeit; Ihre Mitarbeitenden prüfen trotzdem die Erkennung, den Patientenbezug und offene Angaben, bevor sie mit dem Fall weiterarbeiten. Ein Scan ist hier eine Eingabehilfe für die bestehende Papierverordnung, kein TI-E-Rezept für Heilmittel.

TI-Zugang und Verordnungsanwendung getrennt betrachten

Der gematik-Überblick für Heilmittelerbringende beschreibt den TI-Zugang als Verbindung zum Gesundheitsnetz und KIM als Dienst für den Dokumentenaustausch. Eine Verordnungsanwendung ist ein weiterer Teil des Arbeitsablaufs. Daraus folgt: Ein Angebot für TI-Zugang oder ein vorhandenes KIM-Postfach belegt für sich allein noch nicht, dass Ihre Praxis Heilmittelverordnungen elektronisch verarbeiten kann. Das ist eine Schlussfolgerung aus den getrennt beschriebenen Aufgaben.

Lassen Sie sich im Gespräch genau zeigen, welche Anwendung angeboten wird und in welchem Produkt sie erscheint. Fragen Sie auch, ob der gezeigte Ablauf heute verfügbar oder Teil einer Roadmap ist. Wenn die elektronische Heilmittelverordnung noch nicht bereitsteht, klären Sie, wie Ihr Team bis dahin mit Papierverordnungen und den bestehenden Kommunikationswegen weiterarbeitet.

Einen künftigen Ablauf mit einem Fall prüfen

Für eine spätere Einführung nehmen Sie einen vollständigen Fall vom Eingang bis zur vorbereiteten Behandlung. Lassen Sie sich zuerst zeigen, wie die Verordnung der Patientin zugeordnet wird und wo die nächste zuständige Person den Vorgang findet. Danach eignet sich eine Änderung als Beispiel: Die gematik nennt Korrekturen, Leistungsdokumentation und Therapieberichte bereits im Fachkonzept. Fragen Sie, welche dieser Funktionen die konkrete Software heute abbildet und welche noch geplant sind.

Ein solcher Durchlauf beantwortet praktische Fragen besser als eine Funktionsliste: Welche Angaben erscheinen am Empfang? Wer kann eine Rückfrage bearbeiten? Wie wird eine Korrektur sichtbar, und welche Informationen braucht die behandelnde Person anschließend? Stimmen Sie den Umfang auf die Arbeitsschritte ab, die Ihre Praxis tatsächlich übernehmen soll.

Was Ihre Praxis schon heute digital organisieren kann

Sie müssen nicht auf die elektronische Heilmittelverordnung warten, um den Verordnungseingang zu ordnen. Beginnen Sie mit einem typischen Ersttermin: Welche Unterlage kommt an, wo wird sie dem Kontakt zugeordnet und welche Rückfrage ist noch offen? In easymed können Sie den heutigen Ablauf mit Muster-13-Verwaltung und, wenn Sie das Zusatzmodul nutzen, der Übernahme erkannter Angaben aus einem Rezeptfoto durchspielen. Die Seiten zur Praxissoftware für Physiotherapie und zum Rezept-Scanner für Muster 13 beschreiben diese vorhandenen Funktionen.

So sieht das Team, welche Arbeitsschritte die heutige Software bereits unterstützt und wo weiterhin eine fachliche Rückmeldung gebraucht wird. Bei einem künftigen TI-Verfahren kann die Praxis dieselben Rollen und Übergaben erneut betrachten. Die Frage am Telefon bleibt bis dahin einfach: Welches Heilmittel ist verordnet, und welche Unterlage liegt für die Vorbereitung vor?

Häufige Fragen

Kann ich ein E-Rezept für Physiotherapie wie ein Arzneimittelrezept in der Apotheke einlösen?

Nein. Das Arzneimittel-E-Rezept und eine Heilmittelverordnung sind verschiedene Vorgänge. Im Oktober 2026 führt die gematik Heilmittelverordnungen als Anwendung in Vorbereitung. Fragen Sie am Empfang nach der Verordnung für die Behandlung und dem vorgesehenen Weg zur Terminvorbereitung.

Wird ein Foto von Muster 13 zur elektronischen Heilmittelverordnung?

Nein. Das Foto bildet eine vorhandene Papierverordnung ab und kann Angaben für die Aufnahme bereitstellen. Eine elektronische Heilmittelverordnung ist ein digitaler Verordnungsvorgang. Ein Scan ersetzt diese Anwendung nicht.

Wann kann meine Praxis die elektronische Heilmittelverordnung nutzen?

Das gematik-Fachportal führt Heilmittel im Oktober 2026 als „In Vorbereitung“. Die detaillierte OneRoadmap Q3 2026 ordnet eRp 29.1 der Konzeptionsphase zu. Da die Online-Übersicht außerdem eine andere Version nennt, ist daraus kein sicherer Starttermin für Ihre Praxissoftware abzuleiten. Fragen Sie beim Anbieter nach der konkreten Version und Freigabe.

Reichen ein TI-Zugang oder ein KIM-Postfach für elektronische Heilmittelrezepte aus?

Ein TI-Zugang verbindet die Praxis mit dem Gesundheitsnetz; KIM dient dem Austausch von Dokumenten. Die elektronische Verordnungsanwendung und ihre Umsetzung in der Praxissoftware sind davon getrennte Fragen. Lassen Sie sich daher den konkreten Verordnungsablauf zeigen.

Was unterstützt easymed heute bei einer Muster-13-Verordnung?

Die Muster-13-Verwaltung in easymed führt Positionen, Menge, Frequenz und Ablaufwarnung. Der separat buchbare Rezept-Scanner liest Angaben aus einem Foto zur Übernahme aus. Ihr Team prüft die erkannten Felder und den Patientenbezug. Das ist eine Unterstützung für die Papieraufnahme und keine TI-Anwendung.

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