Eine Patientin fragt am Telefon: „Kann ich mein E-Rezept für Physiotherapie bei Ihnen einlösen?“ Sie kennt den digitalen Rezeptweg aus der Apotheke und erwartet einen ähnlichen Ablauf für die Behandlung. Für den Empfang zählt zuerst die Unterscheidung: Geht es um ein Arzneimittel, eine Heilmittelverordnung oder um das Foto eines Papierrezepts?
Die kurze Antwort: Das E-Rezept aus der Apotheke betrifft Arzneimittel; Heilmittelverordnungen führt die gematik im Oktober 2026 als Anwendung in Vorbereitung. Ein Rezeptfoto schafft keinen elektronischen TI-Verordnungsvorgang. Für den heutigen Muster-13-Eingang kann easymed Verordnungsverwaltung mit Positionen, Menge, Frequenz und Ablaufwarnung bereitstellen. Der optionale Rezept-Scanner liest Angaben aus einem Foto zur Übernahme aus. Das Team prüft die erkannten Felder weiter. So lässt sich die aktuelle Papieraufnahme vorbereiten, ohne sie mit einem künftigen E-Rezept gleichzusetzen.
E-Rezept, Heilmittelverordnung und Rezeptscan unterscheiden
Das Arzneimittel-E-Rezept beschreibt den digitalen Weg von der Verordnung in der Praxissoftware über die Telematikinfrastruktur bis zur Einlösung in der Apotheke. Die elektronische Heilmittelverordnung ist ein digitaler Verordnungsvorgang für etwa Physiotherapie. Ein Rezeptscan oder Foto von Muster 13 bleibt dagegen die Abbildung einer vorhandenen Papierunterlage; er kann die Aufnahme unterstützen, ist aber selbst kein digital ausgestelltes Rezept.
Die Begriffe werden im Alltag leicht vermischt, weil Patientinnen und Patienten „E-Rezept“ oft als Sammelbegriff für digitale Unterlagen verwenden. Fragen Sie deshalb nach dem Anlass und der vorliegenden Unterlage. Im Beispiel hat eine Patientin ein Arzneimittel-E-Rezept und zusätzlich ein Papierrezept für Physiotherapie. Der Empfang muss nicht erst technische Fachbegriffe abfragen: „Geht es um ein Medikament oder um eine Behandlung bei uns? Welche Verordnung liegt Ihnen dafür vor?“
Das Fachportal der gematik erklärt den heutigen Arzneimittelweg und unterscheidet bereits umgesetzte Rezeptarten von Heilmittelverordnungen in Vorbereitung. Für den Empfang ist die einfache Zuordnung hilfreicher als die Annahme, ein Rezeptcode auf der Gesundheitskarte decke automatisch jede Behandlung ab.
Der Einführungsstand im Oktober 2026
Das Fachportal der gematik führt Heilmittelverordnungen als „In Vorbereitung“. Im detaillierten OneRoadmap-Download Q3 2026 mit Datenstand 24.09.2026 erscheint eRp 29.1 für Heilmittel in der Konzeptionsphase. Der Online-Überblick nennt an anderer Stelle noch eRp 27.4 im ersten Halbjahr 2028; die unterschiedlichen Versionsangaben erlauben keine feste Aussage zum Start in jeder Praxis. Prüfen Sie die Softwareverfügbarkeit in Ihrer Praxis.
Am 17. Juli 2026 veröffentlichte die gematik eine Vorabfassung des Fachkonzepts zur elektronischen Heilmittelverschreibung. Die Konzeptversion 1.0.0_CC beschreibt Ausstellung und Einlösung sowie angrenzende Fälle wie Korrekturen, die Dokumentation erbrachter Leistungen und Therapieberichte. Das hilft, kommende Fragen im Team schon konkret zu benennen. Es ist ein Konzept für den künftigen Ablauf, kein Nachweis, dass die Funktionen bereits in einer Praxissoftware verfügbar sind.
Für eine Beschaffung ist deshalb die konkrete Version des Angebots wichtiger als ein allgemeiner Zeitplan. Fragen Sie, welcher Teil bereits nutzbar ist, welcher noch geplant wird und wann der Hersteller eine Funktion für Ihre Softwareversion freigibt. Die Roadmap der gematik wird regelmäßig fortgeschrieben; sie beschreibt Planung und Produktphasen, aber nicht automatisch den Starttermin einer einzelnen Praxis.
Die Patientenfrage am Telefon einfach beantworten
Beginnen Sie mit dem Anliegen und nennen Sie direkt den heutigen nächsten Schritt. Eine passende Antwort lautet: „Das E-Rezept aus der Apotheke betrifft Medikamente. Für Physiotherapie schauen wir auf Ihre Heilmittelverordnung. Welche Unterlage liegt Ihnen vor? Ich erkläre Ihnen, wie Sie sie für die Terminvorbereitung an unsere Praxis übermitteln.“
Wenn die Patientin sagt, „alles sei auf der Karte“, fragen Sie, ob sie ein Arzneimittelrezept oder eine Verordnung für die Behandlung meint. So lässt sich die passende Unterlage benennen, bevor ein Termin falsch vorbereitet wird. Verwenden Sie dabei den Kontaktweg, den Ihre Praxis für Verordnungen tatsächlich eingerichtet hat; ein Foto, eine Nachricht und ein digitaler Verordnungsvorgang sind unterschiedliche Eingänge.
Vom Verordnungseingang zum vorbereiteten Termin gehen
Für den Eingang hilft eine feste Folge aus vier Schritten: Verordnungseingang erfassen, Patient zuordnen, Angaben prüfen und Termin vorbereiten. Der Empfang ordnet das Dokument dem richtigen Kontakt zu und markiert, was fehlt. Eine Rückfrage geht an die zuständige Person; danach sieht die Terminorganisation, welchen nächsten Schritt sie übernehmen kann.
Im Beispiel ist auf dem Foto eines Muster-13-Rezepts die letzte Zeile abgeschnitten. Der Empfang benennt genau die fehlende Stelle und bittet über den vereinbarten Weg um eine vollständige Aufnahme. Die Rückfrage bleibt beim betreffenden Kontakt. Die Therapeutin muss vor dem Ersttermin nicht zwischen einem persönlichen Postfach und einer unvollständigen Aktenkopie suchen.
In easymed gehört die Muster-13-Verwaltung zur Praxissoftware und führt Positionen, Menge, Frequenz sowie eine Ablaufwarnung. Der separat buchbare Rezept-Scanner kann ein Muster-13-Foto auslesen und erkannte Angaben zur Verordnung übernehmen. Das spart beim Übertragen wiederkehrender Rezeptfelder Arbeit; Ihre Mitarbeitenden prüfen trotzdem die Erkennung, den Patientenbezug und offene Angaben, bevor sie mit dem Fall weiterarbeiten. Ein Scan ist hier eine Eingabehilfe für die bestehende Papierverordnung, kein TI-E-Rezept für Heilmittel.
TI-Zugang und Verordnungsanwendung getrennt betrachten
Der gematik-Überblick für Heilmittelerbringende beschreibt den TI-Zugang als Verbindung zum Gesundheitsnetz und KIM als Dienst für den Dokumentenaustausch. Eine Verordnungsanwendung ist ein weiterer Teil des Arbeitsablaufs. Daraus folgt: Ein Angebot für TI-Zugang oder ein vorhandenes KIM-Postfach belegt für sich allein noch nicht, dass Ihre Praxis Heilmittelverordnungen elektronisch verarbeiten kann. Das ist eine Schlussfolgerung aus den getrennt beschriebenen Aufgaben.
Lassen Sie sich im Gespräch genau zeigen, welche Anwendung angeboten wird und in welchem Produkt sie erscheint. Fragen Sie auch, ob der gezeigte Ablauf heute verfügbar oder Teil einer Roadmap ist. Wenn die elektronische Heilmittelverordnung noch nicht bereitsteht, klären Sie, wie Ihr Team bis dahin mit Papierverordnungen und den bestehenden Kommunikationswegen weiterarbeitet.
Einen künftigen Ablauf mit einem Fall prüfen
Für eine spätere Einführung nehmen Sie einen vollständigen Fall vom Eingang bis zur vorbereiteten Behandlung. Lassen Sie sich zuerst zeigen, wie die Verordnung der Patientin zugeordnet wird und wo die nächste zuständige Person den Vorgang findet. Danach eignet sich eine Änderung als Beispiel: Die gematik nennt Korrekturen, Leistungsdokumentation und Therapieberichte bereits im Fachkonzept. Fragen Sie, welche dieser Funktionen die konkrete Software heute abbildet und welche noch geplant sind.
Ein solcher Durchlauf beantwortet praktische Fragen besser als eine Funktionsliste: Welche Angaben erscheinen am Empfang? Wer kann eine Rückfrage bearbeiten? Wie wird eine Korrektur sichtbar, und welche Informationen braucht die behandelnde Person anschließend? Stimmen Sie den Umfang auf die Arbeitsschritte ab, die Ihre Praxis tatsächlich übernehmen soll.
Was Ihre Praxis schon heute digital organisieren kann
Sie müssen nicht auf die elektronische Heilmittelverordnung warten, um den Verordnungseingang zu ordnen. Beginnen Sie mit einem typischen Ersttermin: Welche Unterlage kommt an, wo wird sie dem Kontakt zugeordnet und welche Rückfrage ist noch offen? In easymed können Sie den heutigen Ablauf mit Muster-13-Verwaltung und, wenn Sie das Zusatzmodul nutzen, der Übernahme erkannter Angaben aus einem Rezeptfoto durchspielen. Die Seiten zur Praxissoftware für Physiotherapie und zum Rezept-Scanner für Muster 13 beschreiben diese vorhandenen Funktionen.
So sieht das Team, welche Arbeitsschritte die heutige Software bereits unterstützt und wo weiterhin eine fachliche Rückmeldung gebraucht wird. Bei einem künftigen TI-Verfahren kann die Praxis dieselben Rollen und Übergaben erneut betrachten. Die Frage am Telefon bleibt bis dahin einfach: Welches Heilmittel ist verordnet, und welche Unterlage liegt für die Vorbereitung vor?