Für die Vorbereitung der elektronischen Heilmittelverordnung sollten Sie den organisatorischen Empfangsweg und den TI-gestützten Abruf der Verordnung getrennt planen. Eine digitale Aufnahme, eine gemeinsame Patientenakte und ein Kalender helfen dem Team schon heute, Angaben, Unterlagen und den nächsten Kontakt am selben Patientenbezug zusammenzuführen. Die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) selbst braucht einen passenden TI-Anschluss und Praxissoftware, die den Verordnungsweg unterstützt.
Mit easymed können Patienten Anamnese und Stammdaten vorab ergänzen, Unterlagen in die Akte laden und Termine im gemeinsamen Kalender vorbereiten. Die aktuelle Funktionsübersicht nennt außerdem die Verwaltung von Muster-13-Verordnungen. Einen Abruf elektronischer Heilmittelverordnungen über die TI weist sie derzeit nicht aus. Diese Angaben halten den bestehenden Empfangsweg zusammen; für den TI-gestützten eVO-Abruf bleibt ein eigener Software- und Anschlussweg erforderlich.
Zeitplan und Produktstand richtig einordnen
Der aktuelle Rechts- und Produktstand lässt sich an drei Angaben ablesen: § 360 SGB V sieht die elektronische Ausstellung und Leistungserbringung auf Grundlage einer Heilmittelverordnung ab dem 1. Januar 2027 vor; für Heilmittelerbringer nennt § 360 Absatz 8 den Anschluss an die Telematikinfrastruktur bis zum 1. Oktober 2027. Die gematik-Roadmap ordnet das E-Rezept eRp 27.4, mit dem Heilmittel elektronisch verordnet werden sollen, dem ersten Halbjahr 2028 zu. Auf der E-Rezept-Informationsseite führt die gematik Heilmittelverordnungen weiterhin unter „In Vorbereitung“. Gesetzliche Frist, TI-Anschluss und Produktplanung beschreiben also unterschiedliche Schritte.
Die gematik-Roadmap ist ein Produktfahrplan. Für die eigene Planung prüfen Sie deshalb den jeweils aktuellen Rechtsstand, die Roadmap und die Auskunft Ihres Praxissoftware-Anbieters getrennt. § 360 SGB V nennt außerdem eine technische Ausnahme für den Einzelfall, wenn Ausstellung, Übermittlung oder Abruf elektronisch aus technischen Gründen nicht möglich ist. Daraus folgt keine allgemeine Freigabe, den TI-Anschluss oder die Softwareplanung aufzuschieben.
Das im Juli 2026 veröffentlichte gematik-Fachkonzept zur elektronischen Heilmittelverordnung ist ausdrücklich eine Vorab-Veröffentlichung. Es beschreibt die geplanten Abläufe für Ausstellung und Einlösung und betrachtet auch Korrekturen, die Dokumentation erbrachter Leistungen und Therapieberichte. Das gibt einen konkreten Gesprächsanlass für die Praxis: Fragen Sie, wo Ihre Software eine neue Verordnung anzeigt, wer eine Rückfrage bearbeitet und wie eine Korrektur im Team weiterläuft. Die endgültige technische Ausgestaltung kann sich noch ändern.
TI-Anschluss und Praxissoftware gemeinsam planen
Die gematik-Checkliste für Heilmittelerbringer nennt für den TI-Anschluss den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), die Institutionskarte SMC-B, einen TI-Zugang, ein E-Health-Kartenterminal und eine passende Praxissoftware. Für die SMC-B muss bereits eine Person mit HBA vorhanden sein. Die Checkliste beschreibt sowohl das TI-Gateway als auch den Konnektor als mögliche Zugangswege und weist darauf hin, dass für die Nutzung von TI-Anwendungen in der Praxissoftware in der Regel ein Systemupdate nötig ist. Besprechen Sie den passenden Weg mit Ihrem IT-Dienstleister und verwenden Sie die aktuelle Checkliste als Planungsgrundlage.
Klären Sie im selben Gespräch drei konkrete Fragen. Erstens: Ab welcher Version kann die Praxissoftware Heilmittelverordnungen elektronisch abrufen, und wie erkennt das Team eine neue oder korrigierte Verordnung? Zweitens: Welche TI-Komponenten, Identitäten und Updates braucht Ihre Betriebsstätte, und wer richtet sie ein? Drittens: Wer nimmt eine fachliche Rückfrage auf, wer beantwortet sie und wo sehen Empfang und Behandlung anschließend den nächsten Schritt? So wird aus einer allgemeinen Projektfrage ein Ablauf, den das Team besprechen kann.
Aufnahme und Unterlagen in der gemeinsamen Akte nutzen
Für die heutige Aufnahme verbindet easymed mehrere Handgriffe: Der Empfang sendet einen persönlichen Link zur Selbstauskunft. Patienten ergänzen Stammdaten und Anamnese selbst; ihre Antworten stehen in der Patientenakte. Benötigte Unterlagen laden sie ebenfalls dort hoch. Danach plant der Empfang den nächsten Termin im gemeinsamen Kalender. Das Team kann Antworten und Dokumente direkt beim betreffenden Patienten öffnen.
Ein möglicher Ablauf beginnt vor dem Ersttermin: Der Empfang sendet den persönlichen Link, der Patient ergänzt die Angaben und lädt den vorhandenen Bericht hoch. Die behandelnde Person öffnet die Antworten und das Dokument in der Akte; der Empfang sieht anschließend den geplanten Termin im Kalender. Falls eine Rückfrage dazukommt, bleibt sie dem bekannten Patientenkontakt zugeordnet. Die digitale Aufnahme erledigt damit die vorbereitenden Schritte, während die fachliche Einordnung beim Behandlungsteam bleibt.
Fachliche Rückfragen mit dem nächsten Schritt verbinden
Der Empfang notiert die konkrete Frage und den vorgesehenen Kontakt. Die zuständige Fachperson beantwortet die Frage aus dem Behandlungskontext. Danach informiert der Empfang die Person und stimmt den Termin ab. So bleibt klar, wer die fachliche Information liefert und was die Rezeption organisatorisch erledigt.
Ein Beispiel: Eine Patientin hat einen älteren Befund und fragt, ob sie ihn mitbringen soll. Der Empfang gibt genau diese Frage an die behandelnde Person weiter. Sie entscheidet, ob der Befund für den anstehenden Kontakt hilfreich ist. Der Empfang informiert die Patientin, ordnet einen eingehenden Upload der Akte zu und bereitet den vereinbarten Termin vor. Kommt am nächsten Tag eine zweite Nachricht, kann das Team beim bestehenden Kontakt anknüpfen, statt die Frage neu aufzunehmen.
KI Generiert
Die gematik-Vorabkonzeption sieht auch Korrekturanfragen im elektronischen Verordnungsweg vor. Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, wie solche Vorgänge künftig angezeigt und zwischen Praxis und verordnender Stelle weitergegeben werden sollen. Für die Empfangsorganisation bleibt das Grundprinzip gleich: konkrete Frage festhalten, fachliche Antwort der zuständigen Person zuordnen und den nächsten Arbeitsschritt sichtbar machen.
Mit einem überschaubaren Beispielfall starten
Besprechen Sie im Team einen Beispielfall ohne Patientennamen: Eine neue Verordnung trifft ein, eine Angabe muss geklärt werden und der nächste Termin wird abgestimmt. Markieren Sie dabei den Eingang, die zuständige Rolle, den Ort für die Rückmeldung und den Kalendereintrag. Fragen Sie den Softwareanbieter anschließend, welche dieser Schritte das System übernimmt und was Ihr Team selbst ausführt. So kann die Praxis die digitale Aufnahme und Terminvorbereitung bereits heute nutzen und den TI-gestützten Teil ergänzen, sobald die konkreten Anforderungen für Ihre Software feststehen.
Die Funktionsübersicht von easymed ordnet den heutigen Umfang ein: Selbstauskunft, Patientenakte, Dokumente, Kalender und Muster-13-Verordnungen. Für TI-Anschluss und eVO-Abruf gleichen Sie den aktuellen Stand mit der geplanten Praxissoftwareversion ab.