Für eine bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Therapiepraxis lässt sich der ECC-Austausch als überschaubarer Wartungsauftrag organisieren: die betroffenen Komponenten benennen, einen zuständigen Kontakt vereinbaren und die Einrichtung gemeinsam abschließen. Den Praxisalltag planen Sie daneben in easymed weiter mit einem gemeinsamen Kalender und den zugeordneten Patientenakten. Das Team findet Termine, Verlauf und Dokumente an einem Ort, statt für die Terminorganisation zusätzliche Übergabelisten zu führen.
Die ECC-Umstellung der TI betrifft die technische Umgebung Ihres Anschlusses. Ein kurzes Bestandsblatt hilft dem zuständigen TI-Dienstleister, die passenden Karten und Softwarestände für Ihre Arbeitsplätze zusammenzuführen. Dieser Artikel zeigt, welche Angaben dafür nützlich sind und wie Sie die Arbeit in den Praxisbetrieb einplanen. Die allgemeine technische Orientierung bleibt dabei von den Kalender- und Patientenfunktionen Ihrer Praxissoftware getrennt.
Den ECC-Stand im Oktober 2026 richtig einordnen
Die TI stellt von RSA auf ECC (Elliptic Curve Cryptography) um. Prüfen Sie die betroffenen Karten getrennt: Der Heilberufsausweis (HBA) gehört zur behandelnden Person, die Institutionskarte (SMC-B) zur Praxis und die gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte (gSMC-KT) ins stationäre Kartenterminal. Für diese Komponenten gelten unterschiedliche Stichtage.
Auf der Migrationsseite der gematik stehen die maßgeblichen Anforderungen: Die Austauschfrist für RSA-only-HBA und RSA-only-SMC-B endete am 30. Juni 2026. Die Nutzung der gSMC-KT Generation 2.0 muss spätestens am 31. Dezember 2026 beendet werden. Für seit dem 1. Oktober 2026 ausgegebene ECC-only-Gesundheitskarten ist die aktuelle Konnektorversion erforderlich. Zum ECC-fähigen Heilberufsausweis müssen auch Konnektor, Primärsystem und KIM-Clientmodul passen.
Ist eine RSA-only-HBA oder -SMC-B noch im Einsatz, kontaktieren Sie den Kartenherausgeber oder den zuständigen TI-Dienstleister. Für nicht getauschte SMC-B rechnet die gematik jederzeit mit möglichen Einschränkungen. Planen Sie für den Weg von der Bestellung bis zum Erhalt mindestens zwei Wochen ein. Die gSMC-KT der Generation 2.0 ist davon getrennt zu betrachten: Ihr Austausch muss bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen.
Ordnen Sie diese Hinweise den Komponenten zu, die Ihre Praxis tatsächlich verwendet. Der Kartenname und die bestätigte Generation sind dafür aussagekräftiger als ein allgemeiner Vermerk „neue Karte“. Der zuständige Anbieter kann den technischen Stand bestätigen und daraus einen konkreten Austausch- oder Aktualisierungsauftrag machen.
Drei kurze Angaben reichen für den organisatorischen Überblick: Was ist vorhanden? Was wurde bestellt? Was ist bereits eingerichtet? Damit ist beim nächsten Kontakt sofort klar, ob noch eine Lieferung oder die Einrichtung ansteht. Die Praxisleitung kann sich auf diese konkrete Aufgabe konzentrieren; das Team benötigt für seine Terminarbeit keine eigene Erklärung der Verschlüsselungsverfahren.
Den Bestand den tatsächlichen Arbeitsplätzen zuordnen
Für die TI-Bestandsaufnahme erfassen Sie die eingesetzten Karten, Kartenterminals, den TI-Zugang und die beteiligten Softwareprodukte. Ergänzen Sie jeweils den Einsatzort und den zuständigen Kontakt. Die Bezeichnungen können Sie vom Gerät, aus der Systeminformation oder dem Anbieterportal übernehmen. Technische Angaben, die sich dort nicht eindeutig erkennen lassen, ergänzt der Dienstleister bei der Auftragsklärung.
Zuständigen Kontakt zuordnen
Bestätigten Stand ergänzen
Fallbeispiel: Eine Ergotherapiepraxis nutzt ein Terminal am Empfang und ein zweites im Büro. Am Empfang ist der Kartenstand bereits bekannt; beim Bürogerät fehlt noch die Angabe zur Gerätekarte. Das Team ergänzt genau diesen Arbeitsplatz im Bestandsblatt. Für die Rückfrage stehen nun Gerät und Einsatzort fest, und der Dienstleister kann beide Terminals in einem Auftrag berücksichtigen.
Die Übersicht wird dadurch zu einer praktischen Grundlage für die Abstimmung. Sie braucht keine Sammlung aller alten technischen Meldungen zu werden. Hilfreich sind die aktuelle Bezeichnung, ein bestätigter Stand und die nächste noch ausstehende Handlung. Persönliche Zugangsdaten und PINs bewahren Sie in Ihrer dafür vorgesehenen geschützten Verwaltung auf.
Bestellung und Einrichtung gemeinsam vereinbaren
Besprechen Sie mit dem zuständigen Anbieter, welche Karten oder Aktualisierungen für die erfassten Arbeitsplätze erforderlich sind. Lassen Sie Bestellung und Einrichtung gleich zusammen planen. So kommt zur Lieferung ein vereinbarter Termin, an dem die benötigten Unterlagen bereitliegen und die verantwortliche Person erreichbar ist.
Zum Auftrag gehört auch die Zuständigkeit für die beteiligte Software. Wenn der TI-Dienstleister und ein Softwareanbieter zusammenwirken, vereinbaren sie den jeweiligen Teil der Einrichtung. Für Ihre Praxis ist ein verständlicher Rückmeldeweg hilfreich: Wer meldet den Abschluss, und an wen geht eine konkrete noch offene Frage? Die Rollen werden am Auftrag geklärt und müssen anschließend nicht vor jedem Arbeitsschritt erneut besprochen werden.
Im Fallbeispiel nennt die Praxis beide Terminals und ihren genutzten KIM-Arbeitsweg. Der Anbieter berücksichtigt diese Angaben bei der Terminplanung. Sollte die Lieferung einer benötigten Karte später eintreffen, ergänzt die Praxis den neuen Einrichtungstermin direkt beim Auftrag. Das Bestandsblatt bleibt damit aktuell, ohne eine zweite Erinnerungsverwaltung aufzubauen.
Die Einrichtung an der genutzten Aufgabe abschließen
Zur Übergabe gehört der tatsächlich benötigte Arbeitsweg. Vereinbaren Sie mit dem Dienstleister vorab, welche Anwendung Ihre Praxis am jeweiligen Arbeitsplatz verwendet. Er richtet die technische Umgebung ein; die vorgesehene Nutzerin führt anschließend die vereinbarte Aufgabe mit ihrem eingerichteten Zugang aus. So verbindet die Übergabe den technischen Abschluss mit dem Einsatz im Alltag.
Umgebung einrichten
Zuständiger Dienstleister
Benötigten Dienst aufrufen
Am vorgesehenen Arbeitsplatz
Vereinbarte Aufgabe ausführen
Vorgesehene Nutzerin
Bei der Ergotherapiepraxis umfasst das beide Terminals und den vereinbarten KIM-Versand- und Empfangsweg. Für eine passende Arbeitsprobe wählen die Beteiligten den vorgesehenen Testfall. Der kurze Abschlussvermerk benennt die bestätigten Arbeitsplätze und Anwendungen. Eine konkrete offene Meldung erhält einen zuständigen Kontakt und den nächsten Schritt.
Diese Übergabe muss das Team nicht in eine Reihe eigener technischer Prüfungen übersetzen. Der Dienstleister bearbeitet die technische Frage; die Praxis beschreibt die verwendete Aufgabe und das beobachtete Ergebnis. Für die nächste Empfangsschicht genügt eine verständliche Information dazu, welcher Arbeitsweg wieder zur Verfügung steht und ob eine einzelne Aufgabe noch auf Rückmeldung wartet.
Den Wartungstermin im gemeinsamen Kalender einplanen
In easymed greifen Empfang und Behandler auf denselben Kalender zu. Planen Sie den vereinbarten Wartungstermin zwischen die Behandlungstermine und stimmen Sie die Besetzung des Empfangs daran ab. Der technische Anbieter beschreibt, welche Aufgaben während seiner Arbeit kurz warten müssen. Daraus lässt sich der konkrete organisatorische Bedarf ableiten.
Die gemeinsame Patientenakte hält Stammdaten, Verlauf und Dokumente am jeweiligen Patienten zusammen. Das erleichtert die Zuordnung eines Anschlusskontakts nach dem Wartungstermin: Das Team arbeitet beim vorhandenen Patienten weiter und muss die bisherigen Informationen nicht erneut zusammenstellen. Die abgestimmten Teamrechte bestimmen dabei, wer die jeweiligen Bereiche sehen und bearbeiten darf.
Nach Abschluss genügt eine kurze Rückmeldung an die betroffene Schicht. Die technischen Details bleiben beim Auftrag und im Bestandsblatt; im Kalender und an der Patientenakte steht der organisatorische Bezug. Damit bekommt die ECC-Umstellung einen klaren Platz im Praxisalltag: ein vorbereiteter Auftrag mit passender Übergabe, während easymed die tägliche Termin- und Patientenorganisation übersichtlich zusammenhält.