In einer Praxis-GbR sollten Gewinnanteil, zurückbehaltene Liquidität und tatsächliche Entnahmen getrennt vereinbart werden. Erst wird das Ergebnis nach dem vereinbarten Schlüssel verteilt, dann ein Betrag für den laufenden Betrieb in der Gesellschaft belassen und anschließend werden bereits geleistete Zahlungen je Partner abgezogen.
Im Fallbeispiel haben Anna und Ben für das bestätigte Jahresergebnis einen Schlüssel von 60 zu 40 vereinbart. Bei 12.000 Euro Ergebnis entfallen 7.200 Euro auf Anna und 4.800 Euro auf Ben. 3.000 Euro bleiben zunächst für die Praxis verfügbar; für die Auszahlung sind damit 9.000 Euro vorgesehen. Im Folgenden sehen Sie, wie sie den Zahlungsstand und den nächsten Vereinbarungszeitpunkt übersichtlich festhalten.
Wenn die optionale Lexware-Office-Anbindung eingerichtet ist, übergibt easymed eine fertige Ausgangsrechnung beim Abschluss an Lexware Office und übernimmt die dort vergebene Rechnungsnummer für das Dokument. So schließt der Praxisbeleg an die Buchhaltung an, ohne dass das Team ihn dafür erneut erfassen muss. Gewinnverteilung, Reserve und private Auszahlung vereinbaren die Partner weiterhin anhand ihres gemeinsamen Abschlusses.
Die Gewinnregel der vorhandenen Gesellschaft lesen
Nehmen Sie zuerst die Vereinbarung der bestehenden Gesellschaft zur Hand. Halten Sie fest, wer beteiligt ist, welchen Gewinnschlüssel beide vereinbart haben und auf welchen Zeitraum er sich bezieht. Beiträge können etwa in Behandlung, Verwaltung oder Kapital bestehen; was davon die wirtschaftliche Beteiligung bestimmt, sollte aus der Vereinbarung hervorgehen.
Für eine rechtsfähige GbR richten sich Gewinn- und Verlustanteile nach § 709 Absatz 3 BGB zuerst nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen. Fehlen solche Angaben, gelten die vereinbarten Werte der Beiträge; fehlen auch diese, ist die Beteiligung gleich. Im Beispiel ist der Schlüssel 60 zu 40 bereits festgehalten. Anna und Ben wenden ihn auf das bestätigte Ergebnis an, statt ihn bei jeder Überweisung neu zu berechnen.
Eine veränderte Zahl von Behandlungsstunden ändert die bestehende Runde deshalb nicht automatisch. Wenn Anna künftig weniger behandelt und dafür eine Verwaltungsaufgabe übernimmt, besprechen beide den neuen wirtschaftlichen Schlüssel mit einem klaren Beginn. Die aktuelle Jahresrunde bleibt an der Vereinbarung aus ihrem Zeitraum gebunden.
Das bestätigte Ergebnis vom Kontostand unterscheiden
Verwenden Sie für die Runde eine eindeutig bezeichnete Abschlussfassung. § 718 BGB sieht Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung im Zweifel zum Schluss des Kalenderjahres vor. Der Abschluss liefert das Ergebnis für die Verteilung; der Kontostand zeigt das zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbare Guthaben. Beide Zahlen beantworten unterschiedliche Fragen.
Die Beispielrechnung für die Gewinnanteile lautet: 12.000 Euro mal 60 Prozent ergeben 7.200 Euro für Anna. 12.000 Euro mal 40 Prozent ergeben 4.800 Euro für Ben. Zusammen sind das weiterhin 12.000 Euro. Diese Rechnung beschreibt die Aufteilung des Ergebnisses. Die anschließend gewünschte Auszahlung wird gesondert vorbereitet.
Zwei Anteile am bestätigten Ergebnis
Die Gewinnanteile ergeben zusammen 12.000 €. Der Auszahlungsbetrag wird im nächsten Schritt vereinbart.
Prüfen Sie für die Auszahlung zusätzlich, welche Mittel nach den nächsten fälligen Verpflichtungen verfügbar bleiben. Dazu gehören etwa Miete, Gehälter, Versicherungen, Leasingraten und bereits absehbare Steuerzahlungen. Ein positiver Jahresabschluss allein zeigt noch nicht, welcher Betrag auf dem Bankkonto frei für Entnahmen ist.
Bei einer steuerlich freiberuflich eingeordneten Physiotherapiepraxis zählt § 18 Absatz 1 EStG die selbständige Berufstätigkeit der Krankengymnasten zu den freien Berufen. § 18 Absatz 4 EStG verweist für Mitunternehmer auf § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG, der Gewinnanteile als Einkünfte erfasst. Das Bundesfinanzministerium erläutert in seinen Einkommensteuer-Hinweisen, dass ein gemeinschaftlich erzielter Gewinnanteil einem ausgeschiedenen Mitunternehmer auch dann anteilig zugerechnet werden kann, wenn die Auszahlung verweigert wird. Führen Sie deshalb die steuerliche Gewinnzuordnung getrennt vom Kontostand und vom tatsächlich überwiesenen Betrag.
Einen zurückbehaltenen Betrag ausdrücklich vereinbaren
Leiten Sie die Reserve aus dem absehbaren Geldbedarf der Praxis ab. Prüfen Sie die kommenden Verpflichtungen, geplante Anschaffungen und den Zeitraum bis zu den nächsten größeren Zahlungseingängen. So können beide nachvollziehen, weshalb ein Teil des Ergebnisses zunächst in der Gesellschaft bleiben soll.
Im Beispiel belassen Anna und Ben von den 12.000 Euro insgesamt 3.000 Euro als Liquiditätsreserve in der Gesellschaft. Für die Auszahlungsrechnung dieser Runde schlüsseln sie den zurückbehaltenen Betrag nach ihrem 60/40-Schlüssel auf: 1.800 Euro entfallen rechnerisch auf Annas Anteil und 1.200 Euro auf Bens Anteil. Für die Auszahlung sind damit 5.400 Euro für Anna und 3.600 Euro für Ben vereinbart; zusammen 9.000 Euro.
Belassen und auszahlen
- In der Gesellschaft belassen
- 3.000 €Rechnerisch 60/40: Anna 1.800 € · Ben 1.200 €
- Für die Auszahlung vereinbart
- 9.000 €Anna: 5.400 € · Ben: 3.600 €
Beispielrunde: Das zurückbehaltene Geld bleibt Gesellschaftsvermögen; die 60/40-Aufschlüsselung zeigt die Vereinbarung für die Auszahlungsrechnung.
Vereinbaren Sie den Zweck der Reserve und einen Termin für die nächste gemeinsame Prüfung. Der Betrag auf dem Gesellschaftskonto bleibt Gesellschaftsvermögen, wie § 713 BGB es beschreibt. Die Aufteilung von 1.800 und 1.200 Euro zeigt in diesem Beispiel, wie die Partner ihren Rückbehalt für die interne Auszahlungsrechnung berücksichtigen.
Wenn über den einbehaltenen Gewinn hinaus Geld eingebracht werden soll, halten Sie das als eigenen Beschluss mit Betrag, Person und Termin fest. Ein Gesellschafter kann nach § 710 BGB nicht ohne Zustimmung zu einer Erhöhung seines Beitrags verpflichtet werden. Zusätzliche Einlagen bleiben so von der Reserve aus dem laufenden Ergebnis unterscheidbar.
Bereits erfolgte Auszahlungen einzeln anrechnen
Ordnen Sie bereits erfolgte Überweisungen der betreffenden Auszahlungsrunde zu. Im Beispiel sind 1.000 Euro an Anna und 600 Euro an Ben schon gezahlt. Beide Zahlungen haben Datum, Empfänger und den Bezug zur vereinbarten Runde. Diese vorhandenen Angaben bilden die Grundlage für den noch offenen Restbetrag.
Für Anna bleiben 5.400 Euro minus 1.000 Euro, also 4.400 Euro. Für Ben bleiben 3.600 Euro minus 600 Euro, also 3.000 Euro. Zusammen sind noch 7.400 Euro aus der vorgesehenen Auszahlung offen. Nach deren Zahlung sind insgesamt 9.000 Euro ausgezahlt; die vereinbarten 3.000 Euro bleiben zurück. Die Kontrolle verbindet den Gesamtbetrag mit den beiden einzelnen Empfängern.
Was ist noch auszuzahlen?
Anna
Ben
Beispielrunde: Zusammen bleiben 7.400 € offen. Die dunklen Balken zeigen den bereits gezahlten Anteil am vereinbarten Auszahlungsbetrag.
Eine Erstattung für eine privat bezahlte Praxisausgabe erhält eine eigene Zeile mit Beleg und Anlass. § 716 BGB behandelt erforderliche Aufwendungen eines Gesellschafters für die Gesellschaft gesondert. Führen Sie eine solche Erstattung daher getrennt von einem Vorschuss auf die Gewinnauszahlung.
Notieren Sie zu jeder Zahlung den Betrag, das Datum, die empfangende Person und den Bezug zur Runde. Kennzeichnen Sie außerdem, ob es sich um einen bereits vereinbarten Teilbetrag oder um eine vorläufige Entnahme handelt. Dadurch bleibt bei der nächsten Auszahlung sichtbar, welcher Betrag schon ausgeglichen ist und welcher noch offensteht.
Änderungen mit der gemeinsamen Entscheidung verbinden
Eine veränderte Mitarbeit kann die Partner zu einer neuen wirtschaftlichen Vereinbarung führen. Anna möchte beispielsweise im nächsten Jahr weniger behandeln und eine andere Verwaltungsaufgabe übernehmen. Beide sammeln dafür die gewünschten Beiträge, die wirtschaftliche Beteiligung und den vorgesehenen Beginn. Der neue Vorschlag bleibt von der bereits bestätigten Jahresrunde getrennt.
Besprechen Sie eine neue Beteiligungsregel mit ihrem vorgesehenen Beginn sowie den Beiträgen der Partner. § 709 BGB bezieht die vereinbarten Verhältnisse auf Gewinn und Verlust. Eine konkrete Vertragsfrage, etwa zum Umgang mit belassenen Beträgen, wird an der vorhandenen Vereinbarung geklärt. So entsteht ein verständlicher Auftrag für die gegebenenfalls benötigte Unterstützung.
Bei einem geplanten Austritt stellen Sie den betroffenen Ergebniszeitraum, bereits erfolgte Zahlungen und noch belassene Beträge zusammen. Diese konkreten Angaben helfen bei der gemeinsamen Abrechnung. Eine dazugehörige Abfindungsfrage erhält ihren eigenen Bezug zur bestehenden Vereinbarung.
Halten Sie den bestätigten neuen Stand gemeinsam fest: Vereinbarung, Zeitraum, Ergebnis, Reserve und einzelne Zahlungen. Bestimmen Sie auch, ab wann der neue Schlüssel gilt und wie offene Beträge aus der vorherigen Runde behandelt werden. Die nächste Auszahlung knüpft dann an einen für beide nachvollziehbaren Stand an.
Den Ergebnisstand mit dem Praxisrechnungsweg verbinden
Eine gemeinsame Übersicht kann mit wenigen Zeilen auskommen. Sie sollte den Zeitraum und die Abschlussfassung nennen, den bestätigten Ergebniswert und die vereinbarte Beteiligung je Person zeigen sowie Reserve, Zweck und nächsten Prüftermin festhalten. Für jede Person gehören der vereinbarte Auszahlungsbetrag, bereits geleistete Teilbeträge und der offene Rest dazu.
Führen Sie Zahlungen für Praxisaufwendungen und zusätzliche Beiträge getrennt von Gewinnauszahlungen. Bewahren Sie die zugehörigen Belege und den Beschluss oder die Vereinbarung bei der Übersicht auf. So kann jede Person dieselbe Grundlage für die nächste Besprechung und für Rückfragen zur Buchhaltung verwenden.
Mit der optionalen Lexware-Office-Anbindung von easymed wird die Ausgangsrechnung beim Abschluss übergeben; Lexware Office vergibt die Rechnungsnummer, die easymed für das Dokument übernimmt. Dieser Belegweg verbindet Praxisrechnung und Buchhaltung. Die Partner legen ihren Gewinnschlüssel, die Liquiditätsreserve und den tatsächlichen Zahlungsplan weiterhin in ihrer gemeinsamen Vereinbarung fest.