Für GKV-Nagelspangenbehandlungen ist seit dem 1. Oktober 2025 das Datum der Verordnung entscheidend: Für ab diesem Tag verordnete Fälle gelten § 3b und Anlage 1c des Podologie-Vertrags. Der Vertrag ordnet jeden behandelten Zehennagel einem eigenen Verordnungsfall zu. Für den Praxisalltag heißt das: Verordnung, Termin, Leistung und Verlauf müssen sich immer auf denselben Nagel beziehen.
Der easymed-Teamkalender unterstützt vereinbarte Serientermine; Patientenakte und Dokumentation je Termin führen Verlauf und Unterlagen im Patientenkontext zusammen. So kann das Team vom geplanten Besuch zum passenden Dokumentationsstand wechseln. Die fachliche Zuordnung der Verordnung und der Leistungen erfolgt anhand des geltenden Vertrags.
Verordnungsdatum und Vertragsfassung zuerst prüfen
Öffnen Sie zuerst die für Ihre Praxis aktuelle Fassung des Podologie-Vertrags auf der GKV-Seite. Für Nagelspangenbehandlungen mit Verordnungsdatum ab dem 1. Oktober 2025 gelten § 3b und die Anlage 1c zur Leistungsbeschreibung. Für Verordnungen bis einschließlich 30. September 2025 gelten die Übergangsregeln in § 3a und Anlage 1b. Maßgeblich ist also das Ausstellungsdatum, nicht der erste Behandlungstag.
Eine klare Zuordnung gleich am Eingang verhindert, dass alte und neue Vertragsregeln im selben Vorgang vermischt werden. Halten Sie Verordnungsdatum und maßgebliche Vertragsfassung beim Vorgang fest. Bei einer Rückfrage kann die zuständige Person dann zuerst nachvollziehen, nach welchem Abschnitt sie die einzelnen Leistungen einordnet.
Jeden Zehennagel als eigenen Verordnungsfall führen
Nach § 3b des aktuellen Podologie-Vertrags stellt die Behandlung eines Zehennagels einen eigenen Verordnungsfall dar. Eine einzelne Verordnung bezieht sich auf die Behandlung eines Zehennagels. Auf der Rückseite jeder Verordnung wird die Lokalisation im Feld „Begründung“ mit „U“ für Unguis, einer Ziffer von 1 bis 5 und der Seite angegeben, zum Beispiel „U1 links“ oder „U2 rechts“.
Beispielhafte Kennzeichnung auf der Verordnung
Verordnung und Verlauf beim bezeichneten Nagel führen.
Eine weitere Lokalisation erhält ihren eigenen Bezug.
Serienbezug: eine Serie je Nagel; mehrere Verordnungen können zu derselben Serie gehören.
Das ist auch bei mehreren Nägeln derselben Person wichtig. Bezieht sich die Behandlung auf zwei Zehennägel, bleiben die beiden Lokalisationen in getrennten Verordnungsfällen. Die vereinbarten Termine und die zugehörigen Verlaufseinträge müssen jeweils beim passenden Nagelvorgang auffindbar sein. Ein gemeinsamer Patientenkontext ersetzt diese getrennte Zuordnung nicht.
Eine Behandlungsserie bleibt ebenfalls an einen Zehennagel gebunden. Sie kann mehrere Verordnungen für denselben Nagel umfassen. Kommt während einer laufenden Serie eine weitere Verordnung für diesen Nagel hinzu, wird sie dem bestehenden Serienbezug zugeordnet; ein anderer Nagel erhält einen eigenen Vorgang. So ist auf einen Blick erkennbar, welcher Verlauf zu welcher Lokalisation gehört.
Erstbefund und Therapieplan der richtigen Serie zuordnen
Die Erstbefundung nach Anlage 1c kann einmal zu Beginn einer Nagelspangen-Behandlungsserie erfolgen. Da sich die Serie auf einen Nagel bezieht und mehrere Verordnungen umfassen kann, sollte die Dokumentation der Erstbefundung den zugehörigen Serienbezug erkennen lassen. Bei einer neu begonnenen Serie für einen anderen Nagel wird der neue Bezug separat geführt.
Zur Erstbefundung gehören nach Anlage 1c Anamnese, podologische Befunderhebung, Aufklärung und Beratung sowie ein Therapieplan mit festgelegtem Therapieziel. Im Verlauf wird der Plan bei Bedarf anhand des aktuellen Befunds überprüft und angepasst. Für die Organisation bedeutet das: Eine neue Verordnung für denselben Nagel kann im bisherigen Serienzusammenhang weitergeführt werden; eine andere Lokalisation wird nicht in denselben Verlaufsfaden eingetragen.
Prüfen Sie deshalb vor dem Eintrag einer neuen Verordnung, ob sie denselben Nagel betrifft und an welche Serie sie anschließt. Diese kurze Fallzuordnung spart dem Team spätere Sucharbeit, weil Befund, Plan und Folgetermin schon beim Anlegen auf denselben Bezug zeigen.
Kalendertermin und Behandlungseinheit auseinanderhalten
Ein Kalendereintrag beschreibt, wann ein Besuch vereinbart ist. Die Behandlungseinheit wird dagegen nach der Leistung und den Regeln des Vertrags eingeordnet. § 3b erlaubt, bestimmte Leistungen am selben Tag zu erbringen; deshalb ist die Anzahl der Kalendereinträge nicht automatisch die Zahl der Behandlungseinheiten. Gleichen Sie den dokumentierten Termin mit der tatsächlich erbrachten Leistung ab.
Kalendertermin
Wann der Besuch vereinbart ist und welche Zeit das Team dafür plant.
Behandlungseinheit
Welche Leistung tatsächlich erbracht wurde und wie der Vertrag sie einordnet.
Ein Tag kann mehrere vertraglich benannte Leistungen umfassen.Kalendereinträge allein zählen keine Behandlungseinheiten.
Der Vertrag nennt ausdrücklich Leistungen, die nicht als Behandlungseinheit im Sinne der Heilmittel-Richtlinie gelten: Modellwechsel, indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz und Passgenauigkeit, Fertigung einer einteiligen unilateralen oder bilateralen Nagelspange sowie der Aufschlag für besonderen Aufwand. Diese Leistungen müssen bei der Einordnung der Behandlungseinheiten von den dafür geltenden Einheiten getrennt bleiben.
Für den Praxisablauf hilft eine Trennung in drei Fragen: Welcher Termin war geplant? Welche Leistung wurde tatsächlich erbracht? Wie ordnet der Vertrag diese Leistung ein? Der Teamkalender unterstützt die Terminplanung; für den Leistungsabgleich ist die aktuelle Leistungsbeschreibung maßgeblich.
Verlaufsdokumentation je Behandlungseinheit fortschreiben
Der Vertrag verlangt eine kontinuierliche Verlaufsdokumentation für jede behandelte Person, die je Behandlungseinheit fortgeschrieben wird. Anlage 1c konkretisiert, was in die Einträge gehört: die jeweils erbrachten Leistungen, Besonderheiten bei der Durchführung und Reaktionen der versicherten Person, Angaben zum verwendeten Material und die genaue Bezeichnung der Nagelkorrekturspange.
Wechselt das Team während einer Serie zu einem anderen Spangentyp, gehört auch die therapeutische Begründung in die Dokumentation. Führen Sie den Verlauf chronologisch beim betreffenden Nagelvorgang. So lassen sich die einzelnen Leistungsangaben und die Entwicklung innerhalb der Serie zusammen lesen.
Ein übersichtlicher Arbeitseintrag kann Datum und Lokalisation, die tatsächlich erbrachte Leistung, Besonderheiten oder Reaktionen, Material und Spangentyp sowie eine erforderliche Begründung zusammenhalten. Die Reihenfolge hilft besonders bei einer Vertretung: Sie sieht, was bei dieser Einheit dokumentiert wurde und welche Angabe für den nächsten Termin relevant ist.
UI2-Fotos zeitlich dem betroffenen Nagel zuordnen
Für UI2 schreibt Anlage 1c eine Fotodokumentation des betroffenen Nagels vor Behandlungsbeginn und nach Abschluss der Nagelspangenbehandlung vor. Verschlechtert sich der podologische Befund, verstärken sich die von der Person angegebenen Beschwerden oder treten Komplikationen auf, ist unmittelbar eine zusätzliche Fotodokumentation anzufertigen. Diese Zeitpunkte unterscheiden sich von der Verlaufsdokumentation, die für jede Behandlungseinheit fortgeführt wird.
Fotodokumentation des betroffenen Nagels.
Leistung, Besonderheiten, Reaktionen, Material und Spangentyp festhalten.
Fotodokumentation des betroffenen Nagels.
Zusätzlicher Zeitpunkt bei UI2: unmittelbar, wenn sich der Befund verschlechtert, die Person stärkere Beschwerden angibt oder Komplikationen auftreten.
Ordnen Sie jedes Bild dem richtigen Patienten, dem behandelten Nagel und dem passenden Zeitpunkt im Verlauf zu. Vorher- und Abschlussaufnahme gehören zu den klar erkennbaren Anfangs- und Endpunkten der Serie; eine zusätzliche Aufnahme erhält den Bezug zum jeweiligen Anlass. Bei zwei separat geführten Nägeln derselben Person darf die Zuordnung nicht allein über den Patientennamen laufen.
Für die Teamübergabe hilft eine kurze Sichtprüfung: Ist bei UI2 der Ausgangszeitpunkt dokumentiert? Ist nach dem Abschluss die Aufnahme hinterlegt? Wurde bei einem dokumentierten Anlass eine zusätzliche Aufnahme ergänzt? So bleibt der Bildverlauf gemeinsam mit dem schriftlich festgehaltenen Behandlungsstand nachvollziehbar.
Termin, Akte und Verlauf für die Übergabe verbinden
Legen Sie den bestätigten Termin im gemeinsamen Kalender an und führen Sie die Dokumentation beim passenden Patientenkontext fort. In easymed zeigt der Teamkalender Serientermine; die Patientenakte hält Verlauf, Dokumente und Hinweise je Patient bereit, und die Behandlungsdokumentation nimmt Befund und Verlauf je Termin auf. Damit kann eine Kollegin von der vereinbarten Zeit zur passenden Akte wechseln und den bisherigen Stand für die nächste organisatorische Aufgabe einsehen.
Die fachliche Fallzuordnung bleibt dabei eindeutig: Ein Termin gehört zum passenden Verordnungsfall, und dieser zum behandelten Zehennagel. Die Praxis gleicht Leistungsart, Behandlungseinheit und die nach Anlage 1c erforderlichen Einträge anhand des Vertrags ab. Wie Sie den allgemeinen GKV-Vorgang in der Podologie abschließen, beschreibt der Beitrag „GKV in der Podologie: Verordnung und Abrechnung korrekt abschließen“.