Bei einem Firmenworkshop vereinbaren Sie zehn Prozent Rabatt auf die Durchführung. Beträgt diese Position 500 Euro, sinkt sie um 50 Euro auf 450 Euro. Eine Vorbereitung zu 100 Euro und eine Fahrtpauschale zu 40 Euro bleiben unverändert; das Beispielangebot endet bei 590 Euro netto. Zehn Prozent auf die gesamte Ausgangssumme von 640 Euro wären dagegen 64 Euro Nachlass und 576 Euro Gesamtpreis.
Der Unterschied entsteht durch die Rabattbasis: Ein Positionsrabatt bezieht sich auf eine benannte Angebotsposition, ein Gesamtrabatt auf die ganze Summe. Halten Sie deshalb Prozent, Bezugsgröße und unveränderte Bestandteile gemeinsam fest. Sobald der Firmenkontakt zugesagt hat, können Sie den bestätigten Einsatz samt Behandler, Raum und Vorbereitungszeit im Teamkalender von easymed einplanen.
Rabattbasis vor dem Rechnen festhalten
Notieren Sie zuerst, welche Leistung und welcher Preis vom Nachlass erfasst werden. Im Beispiel kostet die Durchführung des Workshops 500 Euro, die Vorbereitung 100 Euro und die Fahrt 40 Euro. Zusammen sind das 640 Euro netto. Vereinbart sind zehn Prozent nur auf die Durchführung; Vorbereitung und Fahrt bleiben zum bisherigen Preis.
Die kurze Angebotsformulierung „zehn Prozent Rabatt auf die Durchführung; Vorbereitung und Fahrt unverändert“ hält diese Abmachung eindeutig fest. „Zehn Prozent Rabatt für die Firma“ lässt dagegen offen, ob die Prozentzahl eine Position oder die gesamte Summe meint. Benennen Sie daher die Rabattbasis, bevor Sie einen Betrag in ein Angebotsfeld übertragen.
Prüfen Sie auch, ob die Bezeichnung einer Position den vereinbarten Umfang abdeckt. Besteht die Durchführung aus mehreren Teilen, nennen Sie die enthaltenen Leistungen so, dass der Firmenkontakt den Nachlass zuordnen kann. Ein Preisnachlass ändert den Preis, aber nicht automatisch die Aufgaben oder die dafür eingeplante Zeit. Wenn sich der Leistungsumfang ändern soll, bestätigen Sie diese Änderung gesondert.
Den Positionsrabatt berechnen
Bei 500 Euro Durchführung beträgt der Positionsrabatt zehn Prozent von 500 Euro, also 50 Euro. Die reduzierte Durchführung kostet 450 Euro netto. Zusammen mit 100 Euro Vorbereitung und 40 Euro Fahrt ergibt das 590 Euro netto.
Die Rechnung lässt sich mit zwei Schritten prüfen: Rabattbetrag = Rabattbasis × Rabattsatz; neuer Positionspreis = Rabattbasis − Rabattbetrag. Für das Beispiel sind das 500 × 0,10 = 50 Euro und 500 − 50 = 450 Euro. Erst danach addieren Sie die unveränderten Positionen. So bleibt sichtbar, welche Leistung den Preisnachlass trägt.
Ein Rabattfeld kann sich auf eine einzelne Angebotsposition oder auf die Gesamtsumme beziehen. Kontrollieren Sie daher nicht nur, ob dort „10 %“ steht, sondern auch, welche Basis das Feld verwendet. Wenn eine Angebotsvorlage nur einen Gesamtrabatt anbietet, bildet dieser die Vereinbarung nicht automatisch ab. Rechnen Sie die Einzelposition nachvollziehbar aus und zeigen Sie den reduzierten Betrag bei der richtigen Leistung.
Positionsrabatt und Gesamtrabatt vergleichen
Der vereinbarte Positionsrabatt berechnet zehn Prozent von 500 Euro und zieht 50 Euro ab. Der Gesamtbetrag ist anschließend 450 Euro Durchführung plus 100 Euro Vorbereitung plus 40 Euro Fahrt, also 590 Euro netto. Die Ausgangssumme vor Rabatt beträgt 640 Euro.
Ein Gesamtrabatt würde dagegen zehn Prozent von 640 Euro berechnen: 64 Euro. Die gesamte Nettosumme läge dann bei 576 Euro. Die Differenz zum vereinbarten Positionsrabatt beträgt 14 Euro. Sie entspricht zehn Prozent der 140 Euro für Vorbereitung und Fahrt, die in diesem Beispiel gerade nicht rabattiert werden.
Wenn das Unternehmen nach dem Unterschied fragt, können Sie beide Rechenwege nebeneinander zeigen: Basis 500 Euro, Rabatt 50 Euro und Endsumme 590 Euro auf der einen Seite; Basis 640 Euro, Rabatt 64 Euro und Endsumme 576 Euro auf der anderen. Der gleiche Prozentsatz führt zu zwei Preisen, weil er auf unterschiedliche Beträge angewendet wird.
Der Beitrag zu Menge, Einheit und Rabatt einer Lieferantenrechnung behandelt den Rabatt auf eine eingekaufte Materialposition. Hier bestimmen Sie den Preis für eine eigene Leistung der Praxis. In beiden Fällen hilft es, die Bezugsgröße vor der Berechnung zu benennen.
Rabatt im Angebot und in der Rechnung zeigen
Für ein gut lesbares Angebot führen Sie die Durchführung mit 500 Euro Ausgangspreis, zehn Prozent Nachlass und 450 Euro verbleibendem Positionspreis auf. Daneben stehen 100 Euro Vorbereitung und 40 Euro Fahrt. Die Nettosumme lautet 590 Euro. Die Steuer wird entsprechend der Einordnung des konkreten Auftrags dargestellt.
Eine klare Zeile wie „zehn Prozent Rabatt auf die Durchführung“ macht für den Firmenkontakt erkennbar, welcher Preisbestandteil sich verändert. Ein einzelner Posten „Rabatt zehn Prozent“ am Ende des Angebots ist schwerer zu prüfen, wenn die Berechnungsbasis fehlt. Lesen Sie deshalb die Rabattzeile und die Summe zusammen, bevor Sie das Angebot versenden.
Auch die Rechnung sollte diese Preisvereinbarung nachvollziehbar abbilden. Nach § 14 Absatz 4 Nummer 7 UStG gehört eine im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts in die Rechnung, sofern sie nicht bereits im ausgewiesenen Entgelt berücksichtigt ist. Ist der reduzierte Positionspreis schon eingerechnet, muss der Nachlass nicht noch einmal als eigener Betrag abgezogen werden. Die Angebotsdarstellung kann den Rechenweg trotzdem sichtbar machen.
Bei einem anderen Ort die Fahrt neu bestätigen
Wenn die Firma einen Workshop an einem weiter entfernten Standort anfragt, prüfen Sie den Fahrtaufwand und stimmen einen neuen Betrag ab. Übertragen Sie die bisherige Fahrtpauschale nicht ungeprüft auf den geänderten Ort. Der Nachlass auf die Durchführung bleibt davon getrennt, solange sich die Preisvereinbarung für diese Position nicht ändert.
Bei geändertem Ort bestätigen Sie die neue Fahrtpauschale gesondert. Im Beispiel bleiben Durchführung mit 450 Euro und Vorbereitung mit 100 Euro bestehen; die neue Fahrtpauschale beträgt 70 Euro. Das aktualisierte Angebot summiert sich auf 620 Euro netto.
Ändert sich stattdessen der Umfang des Workshops, prüfen Sie auch die betroffenen Positionen neu. Eine zusätzliche Gruppe kann mehr Durchführung oder Vorbereitung bedeuten. Schreiben Sie in die neue Fassung, welche Positionen angepasst wurden und auf welche davon sich der vereinbarte Rabatt bezieht. So lässt sich die Änderung direkt mit dem vorherigen Angebot vergleichen.
Nach einer späteren Preisänderung den Rechnungsstand prüfen
Wird ein Nachlass erst nach der Rechnung gewährt oder ändert sich die vereinbarte Vergütung später, kann sich bei einem steuerpflichtigen Umsatz auch die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage ändern. § 17 UStG sieht für solche Änderungen eine Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags und gegebenenfalls des Vorsteuerabzugs vor. Halten Sie den geänderten Preis deshalb dem betreffenden Auftrag zugeordnet fest, damit die Abrechnung denselben Stand verwendet.
Bei einem vor der Rechnung vereinbarten Rabatt lässt sich der Betrag direkt in die Preisfassung aufnehmen. Eine nachträgliche Änderung sollte dagegen als Änderung des konkreten Auftrags erkennbar sein. Im Beispiel betrifft eine später bestätigte Fahrtpauschale die Fahrtposition; sie macht aus dem Rabatt auf die Durchführung keinen Gesamtrabatt.
Den bestätigten Einsatz im Teamkalender planen
Nach der Preiszusage planen Sie Durchführung und Vorbereitungszeit passend zum tatsächlichen Umfang. Ein günstigerer Preis bedeutet nicht automatisch weniger Arbeitszeit. Stimmen Sie daher die benötigten Zeitblöcke und den passenden Raum mit dem Team ab.
Im easymed-Teamkalender sehen Sie Behandler und Räume in der gemeinsamen Planung. Der bestätigte Workshop lässt sich so neben den regulären Praxisterminen einordnen. Die Angebotspositionen und der Rabatt bleiben im Preisangebot nachvollziehbar; der Kalender unterstützt die Organisation des vereinbarten Einsatzes.
Für die spätere Rechnung der Praxis kann die Lexware-Office-Anbindung den abgeschlossenen Rechnungsbeleg übertragen. Lexware vergibt die Rechnungsnummer, easymed übernimmt sie, und der tägliche Abgleich meldet dort vollständig bezahlte Rechnungen an easymed zurück. Für ein Praxisangebot bleibt die entscheidende Rechenfrage trotzdem dieselbe: Auf welchen konkreten Bestandteil bezieht sich der Nachlass?