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Abrechnung und Finanzen

Privatabrechnung Podologie: Leistungen einfach zuordnen

Leistung, Umfang und Preis verständlich verbinden: Mit easymed eigene Angebote, digitale Aufnahme und private Rechnungen beim Patienten führen.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Podologiepraxis ordnet unterschiedliche Angebote und Abrechnungsunterlagen.

Die Privatabrechnung in der Podologie wird für beide Seiten nachvollziehbar, wenn Angebotsname, vereinbarter Umfang und Preis in Gespräch, Behandlungserfassung und Patientenrechnung zusammenpassen. In easymed legen Sie eigene Leistungen mit Bezeichnung, Dauer, Preis und Text an. Die erfassten Leistungen können aus dem Praxisablauf in die private Rechnung übernommen werden; Aufnahmeangaben und Dokumente bleiben beim Patienten in der Akte.

Die Praxisorganisation mit easymed verbindet Termin, Patientenakte und Abrechnung. So kann das Team beim nächsten Besuch am vorhandenen Fall weiterarbeiten und prüfen, was vereinbart war und welcher Umfang tatsächlich hinzukam. Die folgenden Podologie-Beispiele zeigen, wie sich Zusatzangebote und Preisänderungen klar zuordnen lassen.

Ihre Leistungen mit Umfang und Preis beschreiben

Eine Leistungsübersicht für private Podologie nennt den Angebotsnamen, den enthaltenen Umfang und den Preis. Verwenden Sie Begriffe, die Patienten im Gespräch verstehen und auf der Rechnung wiedererkennen. Bei einem zusätzlich angebotenen Produkt steht erkennbar dabei, dass es gesondert gewählt und berechnet wird.

Ein verständliches Angebot, eine passende Leistung
Nach außen verständlichAngebotsnameEnthaltener UmfangKosteninformationDieselbe LeistungPassende Leistung in easymedMit eigener Dauerund eigenem Preis
Angebotsname, Umfang und Preis passen zur Leistungsbezeichnung im Praxisablauf.

Die interne Leistungsbezeichnung soll denselben Inhalt meinen wie Ihr Angebot für Patienten. In easymed legen Sie eigene Leistungen mit Preis, Dauer und Text an. Eine nachvollziehbare Bezeichnung verbindet damit die Auswahl im Praxisablauf mit der verständlichen Patientenrechnung.

Ein Beispiel: Ihr Behandlungsangebot beschreibt die podologische Behandlung als enthaltenen Teil. Ein Pflegeprodukt steht daneben mit eigenem Preis und klar als freiwillige Ergänzung. Die Patientin sieht damit, dass sie die Behandlung allein wählen kann und was sich ändert, wenn sie das Produkt zusätzlich möchte. Im Team verwenden Sie für Angebot, Erfassung und Rechnung dieselbe Bezeichnung.

Ergänzen Sie in der Leistungsübersicht auch die Berechnungseinheit: Gilt der Preis pro Termin, für eine vereinbarte Serie oder für ein einzelnes Produkt? Bei mehreren Besuchen lässt sich so der Betrag dem passenden Umfang zuordnen. Die Frage „Was war enthalten?“ können Sie dann anhand derselben Angebotsbeschreibung beantworten, die im Gespräch verwendet wurde.

Aufnahme und Kosteninformation digital verbinden

Wenn Sie wissen, dass eine vollständige Kostenübernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist oder dafür hinreichende Anhaltspunkte bestehen, muss der Behandelnde den Patienten vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren. Das regelt § 630c Absatz 3 BGB. Gesetzestext zu § 630c BGB. Für die Praxis heißt das: den geplanten Leistungsumfang und die voraussichtlichen Kosten verständlich festhalten und vor dem Termin zugänglich machen.

easymed bietet digitale Vereinbarungen und Aufklärung mit Unterschrift auf dem Tablet. Die Selbstauskunft lässt sich vorab über den Zugangslink erledigen. Die Antworten, Dokumente und Hinweise gehören zur Patientenakte. Das spart die wiederholte Sammlung derselben Aufnahmeangaben und hält die Kosteninformation beim richtigen Fall erreichbar.

Fußmodell, Tablet, Belegblock und blaue Mappe auf einem Schreibtisch in einer Podologiepraxis. KI Generiert
Digitale Aufnahme und Kosteninformation bleiben im gemeinsamen Fall erreichbar.

Kommt ein neues oder verändertes Zusatzangebot hinzu, besprechen Sie dessen Umfang und Preis vor der Durchführung. Halten Sie dabei fest, ob es eine eigene Wahl ist oder bereits im vereinbarten Behandlungspaket steckt. Die Patientin kann ihre Entscheidung so mit der Information aus der Aufnahme vergleichen; das Team ordnet die Ergänzung derselben Patientenakte und dem passenden Termin zu.

Zwei Besuche mit unterschiedlichem Umfang erfassen

Podologische Zusatzangebote lassen sich an zwei Terminen gut erklären. Beim ersten Besuch wird ein Produkt besprochen, aber nicht gewählt und nicht abgegeben. Berechnet wird die tatsächlich durchgeführte Behandlung. Beim nächsten Besuch wünscht die Patientin zusätzlich das Produkt und nimmt es mit. Zu diesem zweiten Besuch gehört dann auch der tatsächliche Produktbezug.

Zwei Besuche mit dem jeweils gewählten Umfang
Erster TerminProdukt besprochen,dann nicht gewähltErbrachtes / AbgegebenesBehandlungProdukt nicht abgegebenNächster BesuchProdukt jetzt gewünschtund erfasstErbrachtes / AbgegebenesBehandlungProdukt
Beim ersten Besuch wird die Behandlung berechnet; beim zweiten gehört das tatsächlich gewählte Produkt hinzu.

Für die Erfassung hilft eine einfache Reihenfolge: Zuerst halten Sie die Behandlung fest, die beim jeweiligen Termin tatsächlich stattgefunden hat. Danach ergänzen Sie ein Zusatzangebot, wenn die Patientin es gewählt hat und es erbracht oder abgegeben wurde. Eine bloß besprochene, aber nicht gewählte Option bleibt beim ersten Besuch außen vor. Bei einer Rechnung über mehrere Besuche ordnen Sie jede Position ihrem Leistungstag zu.

easymed verbindet den Termin, die Patientenakte und die private Rechnung. Die Behandlungserfassung kann damit im vorhandenen Fall weiterverwendet werden. Wenn beim nächsten Besuch ein anderer Umfang gewünscht ist, nehmen Sie genau diese Änderung auf. Der bisherige Behandlungsverlauf bleibt die gemeinsame Grundlage für das Gespräch.

Gemischte Angebote auf der Rechnung verständlich ausweisen

Gemischte Angebote auf einer Podologie-Rechnung bleiben nachvollziehbar, wenn die tatsächlich berechneten Bestandteile einzeln erkennbar sind. Eine Behandlung, ein zusätzlich gewähltes Angebot und ein abgegebenes Produkt erhalten ihre passende Bezeichnung mit dem jeweiligen Preis. Der Leistungstag verbindet die Positionen mit dem zugehörigen Besuch.

Für die Zuordnung sind gesetzliche und private Angebote auseinanderzuhalten. § 125 SGB V sieht Verträge zur Heilmittelversorgung mit Preisen für einzelne Leistungspositionen vor; der Vertrag des GKV-Spitzenverbands für Podologie gilt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen. Die Podologie-Vereinbarungen des GKV-Spitzenverbands führen auch eine Vergütungsanlage auf. Daraus folgt für eine private Leistungsübersicht: Übernehmen Sie eine GKV-Position nicht ungeprüft als Privatpreis, sondern benennen Sie das private Angebot mit seinem vereinbarten Umfang und Preis gesondert. § 125 SGB V.

In easymed pflegen Sie die eigenen Leistungen mit Preis und Text und nutzen die erfassten Positionen für die Privatrechnung. Die Rechnung bleibt so an den konkreten Termin und den Patientenfall gebunden. Bei einer Rückfrage kann das Team die benannte Behandlung und ein tatsächlich ergänztes Produkt wiederfinden.

Eine Preisänderung beim jeweiligen Angebot erklären

Eine Preisänderung betrifft den Preis des vorgesehenen Angebots und dessen Vereinbarung. Im Beispiel bringt eine Patientin eine ältere Kostenübersicht mit. Die aktuelle Übersicht gilt für neue Angebote. Für ihre bereits vereinbarte Serie erläutern Sie den Preis anhand der beim Fall vorhandenen Honorarunterlage.

Vereinbarter Preis und neues Angebot
Ältere Übersicht mitgebrachtFrüherePreis-listeAktuellerStandVereinbarter Preis zur SerieAktueller Preis für dasneu besprochene AngebotNeues Angebot:Umfang und Preis besprechen.Bisherige Unterlagenerklären die frühere Vereinbarung.
Die vorhandene Unterlage erklärt die bisherige Serie; der neue Umfang erhält eine aktuelle Kosteninformation.

Ist für einen kommenden Besuch ein neuer oder veränderter Leistungsumfang vorgesehen, besprechen Sie dessen Preis vor der Durchführung. Die aktuelle Leistungsübersicht gibt dafür die verständliche Grundlage. Die bisherige Unterlage erklärt weiterhin die frühere Vereinbarung; die neue Information gehört zum neu besprochenen Angebot.

Im Gespräch können Sie konkret sagen: „Für diesen neuen Umfang gilt der Preis aus der aktuellen Übersicht; die vorhandene Vereinbarung beschreibt Ihre bisherige Serie.“ So ordnen Sie alte Unterlage und neues Angebot zu, ohne den vereinbarten Umfang nachträglich umzudeuten. Das Team wählt bei der Erfassung die passende Leistungsbezeichnung und hält die neue Information beim betreffenden Fall fest.

Die Frage „Das war doch enthalten“ direkt beantworten

Wenn eine Patientin sagt „Das war doch enthalten“, beziehen Sie sich auf das betreffende Angebot und den tatsächlichen Besuch. Die Leistungsübersicht beschreibt den vereinbarten Umfang; die Erfassung zeigt die durchgeführte Behandlung und eine eventuell zusätzlich gewählte Position. Damit haben Sie eine konkrete Grundlage für die Antwort.

Prüfen Sie gemeinsam den Namen des Angebots, den beschriebenen Umfang und den Termin, um den es geht. Wurde ein Pflegeprodukt nur besprochen, erklären Sie, dass es beim ersten Besuch nicht gewählt und deshalb dort nicht als zusätzlicher Bezug erfasst wurde. Wurde es später gewählt und abgegeben, zeigen Sie die dazugehörige Position am späteren Termin. Eine kurze, sachliche Erklärung macht die Zuordnung auf der Rechnung verständlich.

Wenn eine Angebotsbezeichnung die Frage offenlässt, präzisieren Sie für künftige Leistungen, was enthalten ist und welche Ergänzung separat gewählt werden kann. In easymed stehen eigene Leistungen, digitale Aufnahme und Privatrechnung im selben Praxisablauf bereit. Sehen Sie sich die Funktionen für Ihre Praxis an, um zu prüfen, wie die Zuordnung Ihrer privaten Podologie-Angebote abgebildet werden kann.

Häufige Fragen

Was gehört in eine Leistungsübersicht für private Podologie?

Nennen Sie Angebotsname, enthaltenen Umfang und Preis. Kennzeichnen Sie Produkte und Zusatzangebote als separate Wahl, wenn sie nicht im Grundangebot enthalten sind. Die veröffentlichten GKV-Vergütungspositionen gehören zum Vertrag für die gesetzliche Heilmittelversorgung; Ihr privates Angebot benennen Sie mit dem vereinbarten Umfang und Preis gesondert.

Wann müssen die voraussichtlichen Kosten vor der Podologie-Behandlung genannt werden?

Wenn die vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder dafür hinreichende Anhaltspunkte bestehen, muss der Behandelnde den Patienten vor Behandlungsbeginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren. Das steht in § 630c Absatz 3 BGB.

Wann wird ein besprochenes Zusatzprodukt zur Rechnungsposition?

Wenn es gewählt und tatsächlich abgegeben wurde. Im Beispiel wird beim ersten Besuch nur die durchgeführte Behandlung berechnet; beim nächsten Besuch wünscht die Patientin das Produkt und nimmt es mit. Ordnen Sie die Position dem späteren Termin zu.

Was gilt, wenn eine Patientin eine ältere Preisübersicht mitbringt?

Ordnen Sie die ältere Übersicht der bereits vereinbarten Serie zu. Für einen neuen oder veränderten Umfang besprechen Sie den aktuellen Preis vor der Durchführung und verknüpfen die neue Information mit diesem Angebot.

Wie hilft easymed bei privaten Podologie-Angeboten?

Mit easymed führen Sie eigene Leistungen mit Preis, Dauer und Text und können die erfassten Positionen in der Privatrechnung weiterverwenden. Digitale Vereinbarungen lassen sich auf dem Tablet unterschreiben; die Selbstauskunft kann vorab per Link erfolgen. Aufnahmeangaben und Dokumente bleiben in der Patientenakte beim Fall.

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