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Abrechnung und Finanzen

Sammelrechnung in der Praxis: Neue Leistungen oder alte Belege?

Vier Reinigungen zu je 65 Euro können eine neue Monatsrechnung oder vier Einzelbelege meinen. Prüfen Sie Leistungsbezug, Rechnungsnummern und offenen Betrag.

easymed.digital Redaktion 5 Min. Lesezeit
Reinigungskraft mit einem Rollwagen nach der Reinigung im Empfangsbereich einer Therapiepraxis

Eine Sammelrechnung kann mehrere ausgeführte Leistungen erstmals auf einem neuen Beleg abrechnen. Eine Monatsdatei kann aber auch schon ausgestellte Einzelrechnungen auflisten. Für die Zuordnung in einer Therapiepraxis entscheidet nicht allein die Überschrift „Monatsrechnung“: Nach § 14 Absatz 1 UStG richtet sich der Rechnungsbegriff danach, ob mit einem Dokument über eine Leistung abgerechnet wird. Prüfen Sie den Leistungsbezug, die genannten Rechnungsnummern und den geforderten Betrag gemeinsam. Vier Reinigungen zu je 65 Euro zeigen, worauf es ankommt.

Für Ihre eigenen Therapie-Rechnungen vereinfacht easymed den Schritt von erfassten Leistungen zum fertigen Beleg. Mit aktivierter Lexware-Office-Anbindung übergibt easymed die abgeschlossene Rechnung an Lexware; Lexware vergibt die Rechnungsnummer und der tägliche Zahlungsabgleich meldet bezahlte Rechnungen an easymed zurück. Ihr Team erfasst diese Belegdaten nicht ein zweites Mal in der Buchhaltung. Die Rechnung Ihres externen Dienstleisters ordnen Sie dagegen anhand ihrer eigenen Belege und Zahlungen zu.

Vier Reinigungseinsätze ergeben 260 Euro

Die Physiotherapiepraxis wurde am 5., 12., 19. und 26. September gereinigt. Für jeden dieser ausgeführten Einsätze sind 65 Euro einschließlich Umsatzsteuer vereinbart. Zusammen ergibt das viermal 65 Euro, also 260 Euro. Der nächste Einsatz im Oktober gehört zum folgenden Zeitraum.

Vier ausgeführte Einsätze ergeben 260 Euro
Vier ausgeführte Einsätze ergeben 260 EuroBeispiel: Reinigung am 5., 12., 19. und 26. September zu jeweils 65 Euro. Die vier ausgeführten Einsätze ergeben zusammen 260 Euro.September5.65 Euro12.65 Euro19.65 Euro26.65 Euro4 Einsätze = 260 Euro
Beispiel: Am 5., 12., 19. und 26. September wurden je 65 Euro vereinbart und ausgeführt. Zusammen sind es 260 Euro.

Nehmen Sie für den Abgleich die vorhandene Vereinbarung oder Leistungsliste zur Hand. Eine Zeile je Einsatz zeigt Datum, ausgeführte Arbeit und vereinbarten Preis. So lassen sich die vier Septembertermine direkt dem Monatsbetrag zuordnen. Für eine zusätzlich beauftragte Fensterreinigung erkennen Sie anhand ihres eigenen Leistungsbezugs, ob und mit welchem Preis sie in denselben Zeitraum gehört.

Diese Angaben erklären, welche Arbeit die Rechnung umfasst, und bleiben auch für eine Vertretung nachvollziehbar. Die Einsätze müssen nicht aus persönlichen Nachrichten verschiedener Teammitglieder rekonstruiert werden. Bei Rückfragen können Sie genau den Termin oder die Zusatzleistung benennen, auf die sich Ihre Frage bezieht.

Eine Monatsrechnung fasst die Leistungen erstmals zusammen

Im ersten Verlauf stellt der Dienstleister die Monatsrechnung M309 aus. Sie rechnet die vier Septembereinsätze erstmals gemeinsam ab und beträgt 260 Euro. Vorher wurden dafür keine Einzelrechnungen erstellt. M309 ist somit der Rechnungsbeleg; die vier Einsatzdaten erklären die zusammengefassten Leistungen.

Als Leistungszeitpunkt darf eine Rechnung nach § 31 Absatz 4 UStDV den Kalendermonat nennen, in dem die Arbeit ausgeführt wurde. Das Bundesfinanzministerium bestätigt für E-Rechnungen, dass mehrere Leistungen desselben Monats in einer Sammelrechnung zusammengefasst werden können. Für M309 kann also „September“ den Zeitraum angeben; die Liste mit den vier Tagen macht die einzelne Arbeit zusätzlich leicht nachvollziehbar.

Besteht die Rechnung aus M309 und einer gesonderten Leistungsanlage, müssen beide Unterlagen klar aufeinander verweisen. Nach § 31 Absatz 1 UStDV stehen das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag zusammen in einem der Dokumente; die weiteren Unterlagen sind zu bezeichnen und die Angaben müssen leicht und eindeutig nachprüfbar sein. Bewahren Sie Rechnung und bezeichnete Anlage deshalb als zusammengehörigen Beleg auf.

Eine Rechnungsübersicht verweist auf vorhandene Belege

Im zweiten Verlauf bestehen R301, R302, R303 und R304 bereits. Jede Einzelrechnung beträgt 65 Euro. Die neue Monatsdatei nennt diese vier Nummern und die Gesamtsumme von 260 Euro. In diesem Beispiel bestätigt der Dienstleister, dass die Datei die vorhandenen Rechnungen nur für die Monatsübersicht zusammenstellt: Sie ersetzt die Einzelbelege nicht und fordert die 260 Euro nicht erneut. Die Rechnungsnummern zeigen, worauf sich die Summe bezieht.

Gleiche Summe, zwei unterschiedliche Belegbezüge
Gleiche Summe, zwei unterschiedliche BelegbezügeBeispiel: M309 rechnet vier Leistungen erstmals ab. Die Monatsdatei rechts verweist auf bereits ausgestellte Rechnungen R301 bis R304. Inhalt und Rechnungsbezug zeigen, wie die Summe zugeordnet wird.Neue RechnungM309260 Euro4 Leistungenerstmals abgerechnetBelege schon gestelltR30165 EuroR30265 EuroR30365 EuroR30465 EuroMonatsdatei verweistauf R301 bis R304Inhalt und Rechnungsbezug prüfen
Beispiel: M309 rechnet vier Leistungen erstmals ab. Die Monatsdatei rechts verweist auf die bereits ausgestellten Rechnungen R301 bis R304; Inhalt und Rechnungsbezug klären die Zuordnung.

Der Dateiname allein reicht für diese Zuordnung nicht. § 14 UStG knüpft daran an, ob das Dokument selbst über eine Leistung abrechnet. Außerdem kann eine Rechnung aus mehreren eindeutig verbundenen Unterlagen bestehen. Eine Datei mit Rechnungsnummern kann daher eine Übersicht sein oder zu einer Rechnung gehören, deren Angaben auf mehrere Dokumente verteilt sind. Entscheidend sind der Inhalt, der Bezug zu den bisherigen Belegen und die Frage, welcher Betrag aktuell verlangt wird.

Wenn die Datei das nicht klar erkennen lässt, fragen Sie gezielt: „Ist die Summe von 260 Euro nur eine Übersicht zu R301 bis R304, oder ersetzt beziehungsweise berichtigt diese Datei die Einzelrechnungen?“ Die Antwort klärt, ob Sie vier bestehende Verbindlichkeiten weiterführen oder einen geänderten Beleg zuordnen. Im ausdrücklich beschriebenen Übersichtsfall bleibt die Monatsdatei bei R301 bis R304 abgelegt; die 260 Euro werden nicht als zusätzliche neue Rechnung erfasst.

Sammelrechnung, Teilrechnung und Teilleistung einordnen

Eine Sammelrechnung fasst mehrere Leistungen oder Positionen auf einem Rechnungsdokument zusammen. Eine Teilleistung betrifft dagegen die Frage, wie eine Leistung vereinbart und ausgeführt wurde. Vier Zeilen auf einer Monatsrechnung sind daher für sich genommen noch keine Aussage darüber, ob der Vertrag einzelne Leistungsteile vorsieht.

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass des BMF, Abschnitt 13.4 verlangt für eine Teilleistung unter anderem wirtschaftliche Teilbarkeit, eine gesonderte Vereinbarung des Entgelts für bestimmte Teile sowie eine kontinuierliche oder wiederkehrende Leistung. Eine einmalige Gesamtleistung wird nicht allein dadurch zur Teilleistung, dass der Auftraggeber in Raten zahlt.

Auf den Reinigungsauftrag angewandt: Sind die wiederkehrenden Einsätze jeweils vereinbart, ausgeführt und mit 65 Euro gesondert berechnet, beschreibt die Liste vier einzelne Einsätze. Geht es stattdessen um eine einmalige Grundreinigung zum Gesamtpreis von 260 Euro, die nur in vier Zahlungen beglichen wird, macht die Zahlungsaufteilung daraus keine vier Teilleistungen. Lesen Sie dafür den vereinbarten Leistungsumfang und die Abrechnung zusammen; die Überschrift der Rechnung entscheidet diese Frage nicht.

Der offene Betrag bleibt bei den Rechnungsnummern

Im Beispiel sind R301 und R302 mit zusammen 130 Euro bezahlt. R303 und R304 über jeweils 65 Euro sind noch offen. Es verbleiben also 130 Euro. Die Monatsübersicht über alle vier ursprünglichen Rechnungen nennt weiterhin 260 Euro. Rechnungssumme und noch zu zahlender Betrag haben hier unterschiedliche Aufgaben.

130 Euro bezahlt und 130 Euro noch offen
Rechnungssumme und offene Summe haben unterschiedliche BezügeBeispiel: R301 und R302 sind mit zusammen 130 Euro bezahlt. R303 und R304 bleiben mit zusammen 130 Euro offen. Die ursprünglichen vier Rechnungen ergeben insgesamt 260 Euro.Vier Einzelrechnungen zusammen: 260 Euro130 Euro130 EuroR301 + R302R303 + R304bezahltoffen
Beispiel: R301 und R302 sind zusammen mit 130 Euro bezahlt; R303 und R304 bleiben mit zusammen 130 Euro offen. Alle vier Rechnungen ergeben ursprünglich 260 Euro.

Ordnen Sie jede Zahlung der Rechnung zu, auf die sie sich bezieht, und halten Sie den verbleibenden Betrag je Nummer fest. Sind R301 und R302 vollständig bezahlt, bleiben R303 und R304 mit je 65 Euro offen. Die Übersicht kann die ursprüngliche Gesamtsumme von 260 Euro zeigen; für die nächste Überweisung sind im Beispiel aber nur 130 Euro offen. So stimmen Belegbezug und Zahlungsstand überein.

Im ersten Verlauf gehört die Zahlung dagegen zu M309, weil diese Monatsrechnung die vier Leistungen erstmals abrechnet. Eine Teilzahlung wird M309 zugeordnet. Die Liste der Einsatztage bleibt ihre Leistungsgrundlage und wird nicht zu vier zusätzlichen Rechnungen. In beiden Abläufen helfen dieselben drei Angaben weiter: welche Leistung abgerechnet wurde, welche Rechnungen bereits bestehen und welcher Betrag noch offen ist.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich eine Sammelrechnung und eine Übersicht alter Rechnungen?

Die Überschrift „Monatsrechnung“ oder der Dateiname entscheidet nicht. Prüfen Sie, ob das Dokument Leistungen erstmals abrechnet, auf bereits ausgestellte Rechnungsnummern verweist oder eine vorhandene Rechnung ersetzt beziehungsweise berichtigt. Lassen Sie sich bei unklarer Zuordnung den aktuell geforderten Betrag und den Bezug zu den bisherigen Nummern bestätigen.

Kann eine Sammelrechnung mehrere Termine eines Monats zusammenfassen?

Ja. Als Leistungszeitpunkt darf die Rechnung den Kalendermonat der Ausführung nennen. Auch mehrere im selben Monat erbrachte Leistungen können in einer E-Rechnung zusammengefasst werden. Verweist eine Rechnung auf eine Anlage, müssen beide Unterlagen eindeutig zusammengehören; Entgelt und Steuerbetrag stehen zusammen in einem der Dokumente.

Sind Sammelrechnung und Teilleistung dasselbe?

Nein, die Begriffe beschreiben Verschiedenes: Eine Sammelrechnung bündelt Leistungen auf einem Dokument. Eine Teilleistung betrifft die Vereinbarung und Ausführung eines wirtschaftlich teilbaren, kontinuierlichen oder wiederkehrenden Leistungsumfangs mit gesondertem Entgelt. Eine einmalige Gesamtleistung wird durch Ratenzahlung nicht zur Teilleistung.

Wie viel ist bei vier Rechnungen über 65 Euro noch offen?

Sind R301 und R302 mit jeweils 65 Euro bezahlt, bleiben R303 und R304 zusammen mit 130 Euro offen. Die ursprüngliche Summe aller vier Rechnungen bleibt 260 Euro. Für die nächste Zahlung zählt der offene Betrag mit den konkreten Rechnungsnummern.

Wie vereinfacht easymed die Übergabe eigener Praxisrechnungen?

Mit aktivierter Lexware-Office-Anbindung übergibt easymed abgeschlossene Rechnungen aus erfassten Leistungen an Lexware. Die dort vergebene Rechnungsnummer kommt zurück; bezahlte Rechnungen werden täglich abgeglichen. So entfällt die erneute Erfassung dieser Belegdaten. Externe Eingangsrechnungen ordnen Sie weiterhin ihren eigenen Belegen zu.

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