Dieser Überblick zur Telematikinfrastruktur erklärt die drei Ebenen, die für Heilmittelpraxen wichtig sind: TI-Zugang (Verbindung zum Netz), digitale Identität (Person oder Einrichtung) und TI-Anwendung (ein konkreter Dienst wie KIM oder eine elektronische Verordnung). Die TI ist das sichere digitale Netz, über das Akteure im Gesundheitswesen Daten austauschen und digitale Anwendungen nutzen.
Für Heilmittelerbringer gelten zwei gesetzliche Zeitpunkte: Ab dem 1. Januar 2027 müssen sie Leistungen auch auf Grundlage elektronischer Heilmittelverordnungen erbringen. Für den digitalen Abruf müssen sie bis zum 1. Oktober 2027 an die TI angeschlossen sein. Die Fristen stehen in § 360 Absätze 7 und 8 SGB V; für Fälle, in denen Ausstellung, Übermittlung oder Abruf aus technischen Gründen nicht möglich sind, sieht das Gesetz eine Einzelfallausnahme vor.
Neben dem Austausch nach außen bleibt die interne Praxisverwaltung wichtig: easymed bündelt Teamkalender, Patientenakte und Behandlungsdokumentation; in der Physiotherapie sind außerdem Muster-13-Verwaltung und – als Zusatzmodul – GKV-Abrechnung verfügbar. So lassen sich Verwaltungsaufgaben und TI-Anwendungen als getrennte Arbeitsschritte planen. Einen Überblick geben die Praxisfunktionen von easymed.
TI-Zugang und Anwendung unterscheiden
Der TI-Zugang schafft die Verbindung zum Gesundheitsnetz. Anwendungen setzen darauf auf und erledigen konkrete Aufgaben: Mit KIM tauschen Einrichtungen Nachrichten und Dokumente sicher aus, über die elektronische Patientenakte können berechtigte Leistungserbringer auf Gesundheitsdaten zugreifen, und elektronische Heilmittelverordnungen werden digital übermittelt. Die gematik beschreibt diese Anwendungen speziell für Heilmittelpraxen in ihrer Übersicht für Heilmittelerbringende.
Ein Zugang bringt die Praxis ins TI-Netz; er richtet eine Anwendung nicht automatisch ein. Für jede geplante Aufgabe sollte deshalb klar sein, welche Praxissoftware, Berechtigung und gegebenenfalls welcher zusätzliche Vertrag benötigt wird. KIM wird zum Beispiel über einen KIM-Anbieter beauftragt und ist optional, wenn Ihre Praxis diesen Kommunikationsweg nutzen möchte.
Die 2027-Fristen in einen Praxisablauf übersetzen
Die beiden Termine betreffen zusammengehörige, aber getrennte Aufgaben: Die Praxis braucht einen passenden TI-Zugang, und die eingesetzte Software muss die elektronische Verordnung im vorgesehenen Arbeitsweg unterstützen. Fragen Sie beim Softwareanbieter nach dem Empfang und der Weiterbearbeitung, beim TI-Anbieter nach Identität und Zugang. Benennen Sie im Team eine Person, die den Ablauf für Empfang und Behandlungsteam zusammenführt.
Das Gesetz sieht eine Einzelfallausnahme vor, wenn die elektronische Ausstellung, Übermittlung oder der Abruf aus technischen Gründen nicht möglich ist. Maßgeblich sind § 360 Absätze 7 und 8 SGB V.
Digitale Identitäten mit ihrem Zweck verstehen
Bei Heilmittelerbringenden gehört der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) zur persönlichen beruflichen Identität. Die Einrichtung benötigt eine Institutionsidentität: SMC-B oder SM-B. Die gematik nennt den eHBA als Voraussetzung, bevor eine Institutionsidentität beantragt werden kann. Beide haben unterschiedliche Aufgaben.
Die SMC-B ist eine Karte, die im E-Health-Kartenterminal eingesetzt wird. Die SM-B ist die kartenlose Alternative: Ein Hardware-Sicherheitsmodul (HSM-B) beim TI-Gateway-Anbieter verwaltet die Schlüssel und Zertifikate der Einrichtung. Für Heilmittelerbringende beschreibt die gematik die Anträge über das elektronische Gesundheitsberuferegister und die zugelassenen Kartenanbieter. Die jeweils aktuellen Schritte finden Sie auf der gematik-Seite zum TI-Zugang.
TI-Zugang über Konnektor oder TI-Gateway wählen
Beim klassischen Konnektor steht die Zugangskomponente in der Praxis und wird dort in die IT-Umgebung eingebunden. Beim TI-Gateway verbindet sich die Einrichtung über eine VPN-Verbindung mit dem Rechenzentrum eines zugelassenen Anbieters; der dort betriebene Highspeed-Konnektor stellt den TI-Zugang bereit. Ein eigener Konnektor in der Praxis ist dafür nicht erforderlich.
Das Gateway ersetzt nicht die gesamte Einrichtung am Arbeitsplatz. Kartenterminal, lokale Verbindung und eine passende Praxissoftware bleiben Teil des Arbeitswegs. Lassen Sie sich zeigen, welche Geräte, Softwareeinstellungen, Wartung und Unterstützung im konkreten Angebot enthalten sind. Die gematik erklärt den Unterschied und die Voraussetzungen auf ihrer Seite zum TI-Gateway.
Praxissoftware und Teamablauf mitdenken
Die gematik empfiehlt Heilmittelpraxen, die Kompatibilität ihrer Praxissoftware und die erforderlichen Updates mit dem Anbieter zu klären. Für KIM ist zusätzlich ein Vertrag mit einem KIM-Anbieter nötig. Die Onboarding-Checkliste für Heilmittelerbringer fasst die nötigen Ausweise, Zugangskomponenten, Kartenterminals und Softwarepunkte zusammen.
Halten Sie für Ihr Team vier Angaben fest: Welche Anwendung soll genutzt werden? Welcher Arbeitsplatz und welches System sind dafür vorgesehen? Wer bearbeitet eingehende Verordnungen oder KIM-Nachrichten? Wo findet die Vertretung die kurze Arbeitsanweisung? Diese Fragen verbinden die technische Einrichtung mit dem tatsächlichen Ablauf im Empfang und in der Behandlung.
Praxisverwaltung und TI-Abläufe sinnvoll ordnen
Die TI ermöglicht den geschützten Austausch mit anderen Akteuren; easymed unterstützt die interne Organisation mit Teamkalender, Patientenakte und Behandlungsdokumentation. Für Physiotherapiepraxen kommen die Verwaltung von Muster-13-Verordnungen und – mit dem entsprechenden Zusatzmodul – die GKV-Abrechnung hinzu. So bleiben Termine, Behandlungsverläufe und Verwaltungsaufgaben im Praxisalltag geordnet, während Sie TI-Anwendungen anhand Ihres konkreten Setups planen.
Sehen Sie sich die Praxisfunktionen von easymed an und prüfen Sie, welche Verwaltungsabläufe Ihr Team zusammenführen möchte. Für die Voraussetzungen einer konkreten TI-Anwendung stimmen Sie sich mit den beteiligten Software- und TI-Anbietern ab.