Zum Inhalt
Abrechnung und Finanzen

TI-Kosten für Physiotherapie: Angebote einfach vergleichen

TI-Kosten für Physiotherapiepraxen vergleichbar planen: Zugang, Arbeitsplätze, Einrichtung und laufende Dienste erfassen; Anbieterzahlungen und quartalsweise TI-Pauschale getrennt terminieren.

easymed.digital Redaktion 6 Min. Lesezeit
Praxisinhaberin und technischer Berater besprechen Anschlussgeräte und Kostenplanung am Tisch.

TI-Kosten für Ihre Physiotherapiepraxis lassen sich sinnvoll vergleichen, wenn beide Angebote denselben Zugang, dieselben Arbeitsplätze und dieselben Dienste abdecken. Trennen Sie außerdem zwei Zeitspuren: wann Einrichtung und Betrieb bezahlt werden und wann die TI-Pauschale ausgezahlt wird. Für anspruchsberechtigte Physiotherapiepraxen ist die TI-Pauschale monatlich; ausgezahlt wird sie quartalsweise – der erste Kostenbedarf kann also vor dem Finanzierungszufluss liegen.

Im gemeinsamen easymed-Kalender planen Sie Teamtermine; die Ansicht lässt sich auch nach Räumen und mehreren Plätzen führen. Tragen Sie das Zeitfenster für den TI-Anschluss dort ein, damit das Team die Einrichtung neben den Behandlungen einplanen kann. Für Physiotherapie stehen außerdem Verordnungsverwaltung und Heilmittelkatalog bereit; den TI-Anschluss führen Sie als eigene Leistung mit eigenem Anbieter und Kostenumfang auf.

Zwei TI-Angebote auf derselben Grundlage vergleichen

Wenn Sie ein TI-Angebot nach Leistungsumfang vergleichen, nennen Sie beiden Anbietern denselben Ausgangspunkt: Anzahl der vorgesehenen Arbeitsplätze, gewünschter Zugang und benötigte Dienste. Eine kurze Übersicht der vorhandenen Ausstattung reicht als gemeinsame Grundlage. Bereits vorhandene Komponenten werden darin mitgenannt, damit die Angebote denselben Praxisbedarf beschreiben.

Im Beispiel möchte eine Praxis den vorgesehenen TI-Arbeitsweg am Empfang und an einem Behandlungsarbeitsplatz nutzen. Ein Angebot enthält die Einrichtung beider Arbeitsplätze, das andere zunächst nur die Einrichtung am Empfang. Die relevante Frage lautet deshalb: Welcher angebotene Umfang deckt beide vorgesehenen Plätze ab? Erst diese gemeinsame Grundlage macht den Betragsvergleich hilfreich.

Zwei Angebote mit derselben Arbeitsplatzplanung vergleichen
Eine gemeinsame BestandsübersichtStandorte · Arbeitsplätze · vorgesehene Aufgaben
Angebot AStandorteArbeitsplätzeVorgesehene Aufgaben
Angebot BStandorteArbeitsplätzeVorgesehene Aufgaben
Einen zusätzlich berücksichtigten Arbeitsplatz als Umfangsunterschied kennzeichnen, bevor die Beträge verglichen werden.
Beide Angebote erhalten denselben Ausgangspunkt; ein zusätzlicher Arbeitsplatz wird beim Umfang mitgenannt.

Nehmen Sie auch die laufende Betreuung in den Vergleich auf. Sind Updates und Unterstützung bereits Teil des Dienstes, stehen sie bei den enthaltenen Leistungen. Wird etwas gesondert angeboten, erhält es eine eigene Position. Sie können dadurch den Gesamtumfang erkennen, ohne dieselbe Frage für jedes einzelne Gerät neu aufzubauen.

Ergänzen Sie je Position den Leistungsinhalt, die betroffenen Standorte und Arbeitsplätze, einmalige oder laufende Kosten, Fälligkeit und Vertragslaufzeit. So wird sichtbar, ob ein niedriger Monatspreis durch gesonderte Einrichtung oder zusätzliche Leistungen ergänzt wird. Die gematik legt die Preise zugelassener TI-Gateway-Anbieter nicht fest. Für den Eigenbetrieb weist sie darauf hin, dass sich die Wirtschaftlichkeit von TI-Gateway und Highspeed-Konnektor nicht pauschal verallgemeinern lässt. Bitten Sie daher beide Anbieter um eine Aufstellung derselben Punkte und vergleichen Sie den konkreten Umfang statt nur die Paketnamen.

Komponenten und Einrichtung übersichtlich erfassen

Die aktuelle Onboardingcheckliste der gematik für Heilmittelerbringer und die Finanzierungsvereinbarung für Physiotherapeuten geben die Grundlage für Anschluss und Antrag. Lassen Sie im Angebot benennen, welche Zugangsart vorgesehen ist, welche eHealth-Kartenterminals und Ausweise gebraucht werden und ob KIM sowie die erforderliche Softwareeinrichtung enthalten sind. Beim TI-Gateway liegt der Konnektor im Rechenzentrum des Anbieters; vor Ort können trotzdem Arbeiten an Kartenterminals, Clientsystem und Netzwerk anfallen. Fragen Sie deshalb nach, welche dieser Arbeiten der Anbieter übernimmt und wie sie berechnet werden.

Führen Sie einmalige Einrichtung und laufenden Betrieb getrennt auf. Zur Einrichtung zählen die tatsächlich angebotenen Arbeiten am vorgesehenen Arbeitsplatz. Zum Betrieb gehören die vereinbarten regelmäßigen Leistungen und Entgelte. Ergänzen Sie die Kosten der benötigten Karten und Dienste dort, wo sie im Angebot vorgesehen sind. Eine klare Zuordnung verhindert, dass derselbe Bestandteil zweimal in der Übersicht erscheint.

Einmalige Einrichtung und laufenden Betrieb getrennt einordnen
Vorbereitung und Einrichtung
Karten und Dienste
Einrichtung
Gelieferte Komponente
Späterer Betrieb Laufende Betriebsleistung Den Umfang und die Zahlungsweise aus dem Angebot festhalten.
Jeder Betrag erhält seinen angebotenen Inhalt und eine zuständige Rolle. Bei einem Paket werden die enthaltenen Bestandteile erklärt.
Die angebotenen Bestandteile stehen mit ihrem tatsächlichen Umfang und ihrer Zahlungsweise in der Übersicht.

Für das Telematikinfrastruktur-Einführungsbudget betrachten Sie außerdem den tatsächlichen Praxisbedarf. Welche Arbeitsplätze werden eingerichtet, und wann passt der Termin in den Praxisbetrieb? Ein kurzer Abgleich mit dem Anbieter verbindet Leistungsumfang und Einrichtungstag. Sie können anschließend die angebotenen Bestandteile direkt in die Kostenübersicht übernehmen.

Erfassen Sie zusätzlich, ab wann der laufende Vertrag berechnet wird und was zum vereinbarten Service gehört: etwa Updates, technische Betreuung oder ein Termin vor Ort. Weist ein Angebot solche Leistungen als eigene Posten aus, bleiben sie im Vergleich erkennbar. Eine Zeile pro Kostenart reicht, wenn Inhalt, Rhythmus und Fälligkeit dabei klar sind.

TI-Pauschale und Zahlungszeitpunkte gemeinsam planen

Die aktuelle Vereinbarungsübersicht des GKV-Spitzenverbandes führt die TI-Finanzierungsvereinbarung und das Antragsportal für Physiotherapeuten auf. Die Vereinbarung sieht für anspruchsberechtigte Physiotherapeuten eine monatliche TI-Pauschale für Ausstattung und Betrieb vor; den Anspruch und die erforderlichen Nachweise knüpft sie an die zugelassene physiotherapeutische Versorgung und die funktionsfähige Ausstattung. Prüfen Sie die aktuellen Angaben und den Antragsweg direkt dort.

Für die Liquiditätsplanung führen Sie Anbieterzahlungen und Finanzierung getrennt. Der Dienstleister nennt, wann Einrichtung und laufender Dienst fällig werden. Der Anspruch auf die TI-Pauschale entsteht im Monat der technischen Inbetriebnahme; ausgezahlt wird sie laut Vereinbarung fortlaufend quartalsweise. Der Monat des Anschlusses und der Monat des Zahlungseingangs sind deshalb zwei verschiedene Einträge im Plan.

Ein konkreter Planungspunkt aus der Vereinbarung: Ist der vollständige und plausible Antrag spätestens zum Ende des ersten Quartals eingegangen, sieht sie die erstmalige Zahlung spätestens bis zum 15. des dritten Monats des folgenden Quartals vor – für einen Antrag aus dem ersten Quartal also bis zum 15. Juni. Danach zahlt der GKV-Spitzenverband fortlaufend quartalsweise. Verspätete oder nicht plausible Anträge können die Auszahlung in ein späteres Quartal verschieben. Wenn etwa eine Einrichtungsrechnung vor dem 15. Juni fällig wird, gehört sie mit ihrem tatsächlichen Fälligkeitstag in die Liquiditätsplanung; die spätere Pauschale steht auf einer eigenen Zeitspur.

Für die erste Zahlung ist im GKV-Antragsportal eine Eigenerklärung zur funktionsfähigen Ausstattung vorgesehen. Den Anschluss weist die Vereinbarung über eine schriftliche Bestätigung des Dienstleisters oder einen vergleichbaren Nachweis nach. Bewahren Sie deshalb Inbetriebnahmebestätigung und die Angaben für die Eigenerklärung beim Vorgang auf und orientieren Sie sich an den aktuellen Portalhinweisen.

Zwei getrennte Zeitspuren zeigen Einrichtungsausgaben und einen noch zu klärenden Finanzierungszufluss zu verschiedenen Zeitpunkten.
Planbeispiel: Einrichtungsausgaben und Finanzierung haben eigene Zeitspuren. Der Ausgabenbedarf zum Einrichtungstag steht neben dem vorgesehenen späteren Finanzierungszufluss.

Den Einrichtungstag mit dem gemeinsamen Kalender abstimmen

Stimmen Sie mit dem Anbieter ab, wann die betroffenen Arbeitsplätze eingerichtet werden und welche Tätigkeiten dafür im Raum stattfinden. Im Teamkalender von easymed planen Sie Behandlertermine; für die Raumplanung können Sie zusätzlich die Ansicht nach Räumen und Plätzen nutzen. So lässt sich das Einrichtungsfenster in den Praxisablauf einordnen, bevor der Anbieter vor Ort arbeitet.

Vereinbaren Sie bei der Beauftragung, dass der Anbieter nach der Einrichtung den vorgesehenen TI-Arbeitsweg an den betroffenen Arbeitsplätzen zeigt und die passende Anleitung übergibt. Die Mitarbeitenden probieren die vereinbarten Funktionen anschließend selbst aus und stellen ihre Rückfragen direkt am Arbeitsplatz. So lässt sich feststellen, ob die im Angebot beschriebene Einrichtung und Einweisung den geplanten Praxisbedarf abdecken.

Eine Praxismitarbeiterin bedient einen Arbeitsplatz, während eine technische Betreuung seitlich zuhört und der Mitarbeiterin die Bedienung überlässt. KI Generiert
Der Anbieter zeigt den vereinbarten TI-Arbeitsweg; das Team führt die tägliche Praxisorganisation an der vorhandenen Grundlage weiter.

Die tägliche Praxisverwaltung führen Sie parallel im gemeinsamen Kalender und in der Patientenakte weiter. Für Physiotherapie stehen in easymed außerdem der Heilmittelkatalog und die Verordnungsverwaltung bereit. Halten Sie diese Praxissoftware-Leistungen und den TI-Dienst mit ihrem jeweiligen Leistungsumfang in getrennten Positionen fest; so bleibt die Kostenübersicht auch nach dem Anschluss nachvollziehbar.

Den passenden Ansprechpartner direkt erreichen

Die Übergabe enthält den vereinbarten Kontakt für Fragen zum TI-Dienst. Halten Sie Anbieter, Kontaktweg und die betreute Leistung dort bereit, wo das Team sie leicht findet. Eine erreichbare Kurzanleitung hilft, eine konkrete Rückfrage unmittelbar an den passenden Ansprechpartner zu richten.

Die Rückfrage an den vereinbarten Anbieter richten
Den passenden Ansprechpartner für den TI-Dienst erreichen Bei einer Frage zum TI-Dienst nennt das Team den Arbeitsplatz und den betreuten Dienst. Der bekannte Kontakt führt zum vereinbarten Anbieter. ? Frage zum TI-Dienst TI-Anbieter Dienst benennen Kontakt nutzen Vereinbarten Ansprechpartner für den betreuten Dienst erreichen
Arbeitsplatz, betreuter Dienst und erreichbarer Kontakt geben einer TI-Rückfrage den passenden Bezug.

Im Beispiel betrifft die Frage die Verbindung am eingerichteten Empfangsplatz. Sie nennen diesen Arbeitsplatz und den gewünschten nächsten Schritt. Der Anbieter kann an den vereinbarten Dienst anschließen. Die übrige Termin- und Patientenorganisation bleibt im gemeinsamen Praxisablauf erreichbar.

Ergänzen Sie die Angebotsübersicht um die vereinbarte Supportleistung und den dafür vorgesehenen Kontakt. Bei einer Rückfrage kann das Team dann den Arbeitsplatz und den betroffenen Dienst benennen, statt erst im Vertrag nach dem zuständigen Anbieter zu suchen.

Lernen Sie die Praxissoftware für Physiotherapie von easymed in einer persönlichen Vorführung kennen. Sehen Sie, wie Kalender und Räume die Terminplanung unterstützen und wie Verordnungen, Patientenakte und Dokumentation im täglichen Praxisablauf zusammenarbeiten.

Häufige Fragen

Wie vergleiche ich zwei TI-Angebote für meine Physiotherapiepraxis?

Geben Sie beiden Anbietern dieselben Standorte, Arbeitsplätze, Zugangsart und benötigten Dienste vor. Klären Sie Unterschiede wie einen nur am Empfang eingerichteten Arbeitsplatz, bevor Sie Preise vergleichen, und erfassen Sie danach Einrichtung, laufende Entgelte und Fälligkeiten.

Welche Positionen gehören in den TI-Kostenvergleich?

Führen Sie einmalige Einrichtung, laufende Dienste sowie Karten und weitere angebotene Leistungen getrennt auf. Ergänzen Sie für jeden Posten den betroffenen Arbeitsplatz, den Leistungsinhalt, die Zahlungsweise und die Fälligkeit. So vergleichen Sie den Umfang der Angebote auf derselben Grundlage.

Wann wird die TI-Pauschale nach dem Antrag ausgezahlt?

Die Pauschale wird monatlich berechnet und quartalsweise ausgezahlt. Geht ein vollständiger, plausibler Antrag im ersten Quartal ein, ist die erste Zahlung laut Vereinbarung spätestens bis zum 15. Juni vorgesehen. Spätere oder nicht plausible Anträge können den Zahlungseingang in ein folgendes Quartal verschieben.

Welchen Nachweis brauche ich für die TI-Pauschale?

Für den Anschluss nennt die Vereinbarung eine schriftliche Bestätigung des Dienstleisters oder einen vergleichbaren Nachweis. Vor der ersten Zahlung ist außerdem eine Eigenerklärung zur funktionsfähigen Ausstattung im GKV-Antragsportal vorgesehen. Die dortigen Hinweise geben den aktuellen Einreichungsweg vor.

Wie hilft easymed bei der Terminplanung für den TI-Anschluss?

Im gemeinsamen Kalender von easymed sehen Sie Teamtermine und geplante Räume zusammen. Tragen Sie das Einrichtungsfenster dort ein, damit das Team den Anschluss neben den Behandlungen einplanen kann.

← Alle Blogartikel

Passend zu Ihrem Thema